03. Februar 2020

Inkassounternehmen von PayPal nehmen Klagen zurück

In unserer Kanzlei vertreten wir zahlreiche Mandanten, die im Zusammenhang mit illegalem Online-Glücksspiel Mahnbescheide bzw. Vollstreckungsbescheide von PayPal erhalten, da sie die Lastschriften von PayPal zurückgebucht haben.

Im Einzelnen handelt es sich um den folgenden Sachverhalt:

Viele Spieler haben Rücklastschriften der Buchungen an Online-Casinos veranlasst, da es sich dabei um Zahlungen für illegales Online-Glücksspiel handelte, die laut Glücksspielstaatsvertrag verboten sind. In der Hoffnung, dass die Angelegenheit damit erledigt wäre, wird in der Regel von den Spielern keine anwaltliche Unterstützung beansprucht.

Um die infolge von Rücklastschriften entstandenen Forderungen durchzusetzen, hat PayPal seit Mai 2019 Inkassounternehmen mit der Forderungsbeitreibung beauftragt. Dabei handelt es sich um zwei Inkassounternehmen, die für PayPal tätig sind:

  • KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • Infoscore Forderungsmanagement GmbH

Da die Spieler auf die Forderungen der Inkassounternehmen für gewöhnlich ebenfalls nicht reagieren, beantragten die Inkassounternehmen im Namen von PayPal gerichtliche Mahnbescheide und anschließende Vollstreckungsbescheide. Oft wenden sich die Spieler erst nach deren Zustellung an unsere Kanzlei und bitten um Unterstützung.

Gegen solche Mahnbescheide oder Vollstreckungsbescheide legen wir rechtzeitig entsprechende Rechtsbehelfe (Widerspruch bzw. Einspruch) ein. Im Anschluss muss die Gegenseite den Anspruch gegenüber dem Gericht begründen. Mit anderen Worten soll dann ein ganz normales Klageverfahren durchgeführt werden.

Inkassounternehmen nehmen in uns bekannten Fällen Klagen aktuell zurück

Auf dieses Klageverfahren will sich PayPal aktuell scheinbar nicht einlassen, da die Klagen nach dem Widerspruch bzw. Einspruch von den Inkassounternehmen zurückgenommen werden.

PayPal wurde zuletzt vom LG Ulm zur Erstattung von Zahlungen an illegale Online-Casinos in Höhe von ca. 10.000 Euro verurteilt. Der Verzicht auf Klageverfahren nach Widerspruch/Einspruch seitens des Spielers zeigt, dass die Konsequenzen des Verstoßes gegen das Mitwirkungsverbot an Zahlungen im Zusammenhang mit illegalem Online-Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV für PayPal spürbar geworden sind.

Wir kämpfen gerne für Sie, Ihr verspieltes Geld zurückzuholen, indem wir zivilrechtlich gegen die Zahlungsdienstleister vorgehen. Für die Ersteinschätzung stehen wir Ihnen gerne gebührenfrei in einem Beratungsgespräch in unserer Kanzlei zur Verfügung.

Alexander Münch
Alexander Münch

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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