25. Juni 2020

Insolvenzantrag bei Wirecard

Der in einen Bilanzskandal verstrickte Zahlungsdienstleister Wirecard will offenbar Insolvenz anmelden. „Der Vorstand der Wirecard AG hat heute entschieden, für die Wirecard AG beim zuständigen Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung zu stellen“, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit. In der Bilanz des Zahlungsverkehrs-Anbieters klafft ein rund 2 Milliarden Euro schweres Loch.

Es werde geprüft, ob auch Insolvenzanträge für Wirecard-Töchter gestellt werden müssen.

Wirecard steht mutmaßlich für einen der größten Bilanzbetrugsskandale der deutschen Wirtschaftsgeschichte.

Am Freitag hatten die philippinischen Banken BDO Unibank und Bank of the Philippine Islands mitgeteilt, dass der deutsche Dax-Konzern nicht Kunde bei ihnen sei. Dokumente externer Prüfer, die das Gegenteil besagten, seien gefälscht. Auf den Konten dieser beiden Banken hätte sich die Summe von rund 2 Milliarden Euro befinden sollen.

Am Montag hatte der Vorstand des Dax-Unternehmens dann eingeräumt, dass die verschwundenen Bilanz-Milliarden auf Treuhandkonten in Asien „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit“ nicht existieren.

Bisher war von der Existenz dieser Konten ausgegangen worden. Wirecard hatte sie als Aktivposten ausgewiesen.

Im Zentrum des Skandals stehen der ehemalige Wirecard-Finanzchef in Südostasien und ein ehemaliger Treuhänder, der das mutmaßlich zum Großteil gar nicht existierende Geschäft mit Drittfirmen betreute.

Unser Service für Sie

Schadensersatzansprüche kommen insbesondere gegen verantwortliche Organe, wie Vorstandsmitglieder und Aufsichtsräte der Wirecard AG in Betracht.

Juristisch aufzuarbeiten ist, ob die abgeschlossenen Managerhaftpflichtversicherungen für Pflichtverletzungen eintreten müssen.

Darüber hinaus prüfen wir mögliche Pflichtverletzungen der Wirtschaftsprüfer im Hinblick auf vergangene Abschlussprüfungen. Hieraus können sich ebenfalls Schadensersatzansprüche ergeben für die Haftpflichtversicherer eintrittspflichtig sein dürften.

Wir haben bereits Kontakt zu zahlreichen Betroffenen. Derzeit sind noch viele Fragen ungeklärt. Wir sind für unsere Mandanten bereits in intensive Recherchen eingestiegen, um Vermögensverluste weitestgehend zu minimieren.

Selbstverständlich können Sie eine kostenfreie Erstberatung bei einem unserer Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht nutzen.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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