12. Dezember 2013

"Bearbeitungsentgelt" für Kredite der Postbank - BGH bestimmt Termin zur mündlichen Verhandlung

Mit Pressemitteilung vom gestrigen Tage hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mitgeteilt, dass der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in dem Revisionsverfahren XI ZR 170/13, das die Klage auf Rückzahlung eines von der beklagten Bank im Rahmen eines Verbraucherdarlehensvertrages berechneten sog. Bearbeitungsentgelts zum Gegenstand hat, Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 13. Mai 2014 bestimmt hat.

Die Frage der Wirksamkeit von Entgeltklauseln für die Bearbeitung von Privatkrediten war und ist Gegenstand zahlreicher bei dem XI. Zivilsenat anhängiger Verfahren. In einem früheren Rechtsstreit hatte der Senat bereits für den 11. September 2012 einen Verhandlungstermin bestimmt. Dieser Termin musste seinerzeit aufgehoben werden, nachdem die dort beklagte Sparkasse ihre Revision zurückgenommen hatte.

In den beiden ersten Instanzen hatten wir gegen die Postbank gewonnen. Rechtsanwalt Lenné:"Ich bin optimistisch, dass der 13.05.2014 ein guter Tag für den Verbraucherschutz in Deutschland wird."

 

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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