04. Februar 2016

Was bringt mir der Widerruf eines Kreditvertrages in Euro? Welche Vorteile hat ein Widerruf?

Es ist höchste Zeit sich über den Widerruf von Darlehensverträgen Gedanken zu machen. Das Bundeskabinett hat bereits beschlossen, dass das sogenannte „ewige“ Widerrufsrecht für die seit 2002 abgeschlossenen Darlehensverträge nunmehr befristet wird.

Doch was bringt mir ein Kreditwiderruf eigentlich in Euro?

Vorteil 1:
Die Bank muss alle erhaltenen Zahlungen an ihren Kunden zurückgeben und schuldet auf alle Zahlungen der Kreditnehmer zusätzlich Zinsen in Höhe von bis zu 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz.

Vorteil 2:
Dem Kreditnehmer wird anstatt des vertraglich vereinbarten Zinssatzes nur der üblicherweise günstigere marktübliche Zinssatz zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses berechnet.

Vorteil 3:
Eine Vorfälligkeitsentschädigung braucht der Bankkunde nicht zahlen und auch weitere Gebühren fallen für ihn weg, z.B. die Kreditbearbeitungsgebühr o.ä.

Praxisbeispiele:
Wir unterscheiden in unseren nachfolgenden Praxisbeispielen zwischen dem

  1. Widerruf eines bereits abgelösten Darlehens und
  2. Widerruf eines laufenden Darlehens.


1. Widerruf eines bereits abgelösten Darlehens
Der Fall:
Am 19.11.2007 wurde ein Darlehen in Höhe von 176.000,- € mit einem vertraglich vereinbarten Zinssatz in Höhe von 6,17 % aufgenommen. Die Ratenhöhe betrug 1.100,- € monatlich. Das Darlehen wurde am 16.09.2015 vollständig - inklusive einer Vorfälligkeitsentschädigung - zurückgeführt. Der marktübliche Zinssatz zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses betrug nur 5,08 %. Insgesamt wurden von dem Darlehensnehmer tatsächlich 265.698,29 € (Zins + Tilgung + Vorfälligkeitsentschädigung) an die Bank gezahlt.

Was schuldet der Bankkunde der Bank nach dem Widerruf?
Unter Zugrundelegung des marktüblichen Zinssatzes von 5,08 % und Nutzung des Darlehensnennbetrages bis zur Rückführung des Darlehens am 16.09.2015 schuldet der Darlehensnehmer den Gesamtbetrag in Höhe von 238.924,27 €.

Was schuldet die Bank dem Kunden?
Die Bank schuldet zum einen die Rückzahlung aller vom Darlehensnehmer bereits erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen sowie den Ablösebetrag inklusive Vorfälligkeitsentschädigung und zum anderen auch Nutzungen in Form von Zinsen in Höhe von bis zu 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.

Insgesamt wurden von dem Darlehensnehmer tatsächlich 265.698,29 € inklusive Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt. Zuzüglich der Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz steht dem Darlehensnehmer somit ein Betrag in Höhe von 286.025,17 € zu.

Dem Erstattungsanspruch des Darlehensnehmers in Höhe von 286.025,17 € steht ein Erstattungsanspruch der Bank in Höhe von 238.924,27 € gegenüber.

Ergebnis:
Im Rahmen der Aufrechnung ergibt sich der Vorteil in Höhe von 47.100,90 € zugunsten des Darlehensnehmers.
Die Bank muss zahlen. Der Widerruf hat sich gelohnt!

2. Widerruf eines laufenden Darlehens
Der Fall:
Am 22.08.2007 wurde ein Darlehen in Höhe von 100.000,- € mit einem vertraglich vereinbarten Zinssatz in Höhe von 4,60 % aufgenommen. Die laufende Ratenhöhe beträgt 800,- € monatlich. Der marktübliche Zinssatz zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses war höher als vertraglich vereinbart und lag bei 4,85 %.

Die Berechnung erfolgt genau so wie bereits oben dargestellt:
Der Unterschied zum abgelösten Darlehensvertrag liegt jedoch darin, dass nun der Darlehensnehmer der Bank einen Rückzahlungsbetrag schuldet.
Der Vorteil ergibt sich daraus, dass der Rückzahlungsbetrag nach dem Widerruf in aller Regel geringer ausfällt, als die vertragsgemäß offene Restschuld.
In Zahlen würde es z.B. heißen, dass der Darlehensnehmer bei einem Darlehen über 100.000,- € anstatt 50.000,- € lediglich 35.000,- € zurück zu zahlen hat.
Der Widerruf lohnt sich auch hier! Der Kunde spart.

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Alexander Münch
Alexander Münch

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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