21. Juni 2013

Jetzt urteilt auch das AG Frankfurt gegen Verjährung

Hatten wir uns gestern noch über ein Urteil des Amtsgerichts Bonn gefreut, in dem geurteilt wurde, dass der Anspruch eines Bankkunden auf Erstattung einer im Jahr 2005 gezahlten Kreditbearbeitungsgebühr bis heute nicht verjährt sei, so ist unsere Freude heute um so größer: Auch das Amtsgericht Frankfurt am Main hat in einem von uns geführten Prozess gegen die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG entschieden, dass ein Anspruch aus 2005 bis heute nicht verjährt ist.

Wie das Amtsgericht Bonn hier und das Amtsgericht Stuttgart hier  und das Amtsgericht Mönchengladbach hier hat das Amtsgericht Frankfurt zu Gunsten unseres Mandanten mit Urteil vom 06.06.2013, Az.: 30 C 56/13 (25) entschieden, dass dem Kläger eine Klageerhebung vor Ablauf des Jahres 2011 nicht zumutbar war, da die Rechtslage vorher unübersichtlich, unsicher und zweifelhaft war. Rechtsunkenntnis kann im Einzelfall bei unsicherer und zweifelhafter Rechtslage den Verjährungsbeginn hinausschieben.

Auch Ansprüche die vor dem Jahr 2010 entstanden sind, können daher ggf. heute noch geltend gemacht werden. Wir beraten Sie gerne.

 

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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