02. August 2022

JuicyFields – Abzocke mit Cannabis-Anlagegeschäft

Cannabis als lukrative Form der Geldanlage: Die Firma JuicyFields warb mit hohen Renditen in kurzer Zeit. Tausende Anleger stiegen auf das Modell ein. Und zunächst erhielten sie auch tatsächlich die versprochenen Ausschüttungen.

JuicyFields: möglicher Exit Scam

Doch plötzlich konnten die Investoren nicht mehr auf ihre Konten bei der Crowdinvesting-Plattform zugreifen. Inzwischen wird angenommen, dass die Firmengründer mit dem Geld der Anleger verschwunden sind.

Es steht zu befürchten, dass es sich bei dem Angebot um einen sog. Exit Scam handelte. Das würde bedeuten, dass das Geld neuer Anleger nicht mehr in Hanfpflanzen investiert wurde, sondern einerseits dazu diente, die Ausschüttungen an frühere Investoren zu zahlen. Mit dem beträchtlichen Rest haben sich die JuicyFields-Gründer scheinbar abgesetzt.

BaFin warnte schon im März

Die Finanzaufsichtsbehörde BaFin hatte schon im März 2022 vor Nachrangdarlehen der JuicyFields bzw. Juicy Holdings B.V. mit Sitz in den Niederlanden gewarnt. Diese strukturierte ihre Angebote daraufhin um und bot den Anlegern unterschiedliche Investitionsmöglichkeiten in Cannabis-Pflanzen an. Im Juni untersagte die BaFin dem Unternehmen dann das öffentliche Angebot der Vermögensanlagen, weil JuicyFields immer noch keinen Verkaufsprospekt vorgelegt hatte und so gegen das Vermögens­anlagegesetz verstieß.

Die BaFin hat inzwischen gegen die Juicy Holdings B.V. Zwangs­gelder in Höhe von insgesamt einer Million Euro fest­gesetzt. Jeweils 250.000 Euro für die vier verschiedenen Pflanzen, in die investiert werden konnte. Die Frist zur Zahlung lief am 21. Juli 2022 aus. Die BaFin hatte die Zwangs­gelder zuvor angedroht, doch die Firma bot auch weiterhin die nicht zugelassene Vermögens­anlage an.

Großer Zulauf trotz BaFin-Warnungen

Die Anlage in Cannabis scheint überaus lukrativ. In Kanada und den USA ist sie längst ein Milliarden­geschäft. Auch in Europa wurden 2020 mit Anlagemodell 230,7 Millionen Euro umge­setzt. Die geplante Legalisierung als Genuss­mittel in Deutsch­land wirkt sich zusätzlich positiv auf das Geschäft aus. Diesen Trend hat JuicyFields scheinbar erkannt. 500.000 sogenannte E-Grower hatten digital in die Pflanzen investiert und waren auf juicyfields.io registriert. Über diese Internetplatt­form konnten die Anleger Cannabis­pflanzen für medizi­nische Zwecke kaufen und erhielten anfänglich auch mehr­mals im Jahr zwei­stel­lige Renditen.

JuicyFields bot mehrere Sorten der medizinischen Cannabis­pflanzen an. Die hohen Margen täuschten dabei scheinbar über die kuriosen Ernte- und Absatzmengen hinweg. So sollen letztes Jahr 72 Tonnen medizi­nische Cannabisblüten laut JuicyFields einge­fahren worden sein. Das hätte 2020 einem Markt­wert von rund 158 Millionen Euro entsprochen. Doch wohin wurden diese riesigen Mengen trotz der noch weit­gehend bestehenden Handels­beschränkungen exportiert? Deutsch­land als einer der größten Märkte importierte 2021 gerade einmal 20,6 Tonnen.

Dubios: häufiger Führungs­- und Gesell­schaftswechsel

Zunächst wurde im Impressum der Platt­form die Juicy Grow GmbH aus Berlin, gegründet von Viktor Bitner, genannt. 2020 wurde das Unternehmen ins Handels­register einge­tragen, mit Alan Glanse als CEO. Doch der zog sich im Früh­jahr 2022 plötzlich zurück. Zudem stellte sich heraus, dass er nie in der Firma registriert war. Seitdem wechseln die Namen der Zuständigen mit verdächtiger Häufigkeit.

Anfang 2022 wechselte auch die Gesell­schaft. So stand im Impressum von juicyfields.io zunächst die Juicy Holdings B.V. aus Amsterdam, die zu 100 Prozent der JuicyFields AG in der Schweiz gehört. Die JuicyFields AG hieß bis Ende 2021 noch Luxburg Carolath Holding AG. Deren Vize­präsident tritt inzwischen unter dem Namen Jörg Wolfgang Prinz von Sachsen-Coburg und Gotha Herzog zu Sachsen auf. Doch die Familie Sachsen-Coburg kennt den Mann laut Medienberichten nicht. 2009 trat der Name schon in Verbindung mit der Nürburgring-Affäre auf.

Auch die Kontakt­angaben im Impressum von juicyfields.io änderten sich mehrfach, manchmal sogar innerhalb eines Tages. Unter anderem tauchte plötzlich die LC Med AG aus Berlin auf. Diese dementierte umge­hend, eine Verbindung mit der Website www.juicyfields.io und deren Betreibern zu haben. Doch wie sich herausstellte, besaß die Luxburg Carolath Holding AG (später JuicyFields AG) 2019 sämtliche Aktien der LC Med AG, die medizi­nischen Cannabis vertreibt. 2019 verwaltete die Luxburg Carolath Holding AG mehrere Investmentfonds in Liechten­stein, unter anderem den LC Pharma Fund. Dieser erwarb 2021 alle Aktien der LC Med AG für 40 Millionen Euro.

Die LC Med AG wiederum verfügt über Lizenzen zum Import von medizi­nischem Cannabis, machte aber bisher nur Verluste. 2020 stand ein Fehl­betrag von 1,3 Millionen Euro in der Bilanz. Am Firmensitz des Unternehmens in Berlin findet sich anstelle eines Schildes nur ein laminiertes Stück Papier mit dem Firmennamen – und zwar auf dem Schild einer anderen Firma: der Luxburg Carolath Group. Vertreter der Luxburg Carolath Gruppe weisen die Vorwürfe des Anlagebetrugs zurück. Die Staats­anwalt­schaft Berlin ermittelt inzwischen gegen die Juicy Grow GmbH.

Zu schön, um wahr zu sein: Vorsicht vor solchen Investment-Angeboten

Vermögens­anlagen wie Direkt­investments und Nach­rangdarlehen sind grundsätzlich riskant. Werden dann auch noch extrem hohe Renditen bei „neuen“ Anlagemodellen angeboten, ist besondere Vorsicht geboten. Anleger sollten sich also immer umfassend informieren bevor sie in solche Modelle investieren.

Betroffene JuicyFields-Anleger sollten jetzt rechtliche Schritte erwägen. Neben einer Anzeige besteht noch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche zu stellen. In unserer Kanzlei vertreten wir seit Jahren zahllose Mandanten, die Opfer von Betrugsmaschen geworden sind. Gerne stellen wir Ihnen kostenlos Informationen zu Ihren rechtlichen Optionen zur Verfügung. Schreiben Sie uns einfach eine Mail an: info@anwalt-leverkusen.de.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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