20. August 2025

Kann eine unerlaubte Pause im Homeoffice den Job kosten?

Viele Beschäftigte arbeiten mittlerweile regelmäßig von zu Hause. Gerade dort liegt es nahe, private Erledigungen nebenbei einzuschieben: der Paketbote klingelt, die Waschmaschine muss gestartet werden oder man verlässt kurz die Wohnung, um etwas zu besorgen. Was unproblematisch wirkt, kann arbeitsrechtlich Folgen haben, wenn die Unterbrechung nicht als Pause verbucht wird. Arbeitgeber werten solche Situationen mitunter als Arbeitszeitbetrug. Im schlimmsten Fall droht die sofortige Kündigung.

Typischer Ablauf solcher Fälle: Der Arbeitgeber stützt seinen Vorwurf meist auf Daten aus Zeiterfassungssystemen oder auf technische Protokolle. Daraus soll sich ergeben, dass während angeblicher Arbeitszeit private Dinge erledigt wurden. Beschäftigte entgegnen oft, dass die Unterbrechung nur kurz war, dass keine klare Regel bestand oder dass die Datenauswertung unzulässig ist. Letztlich geht es um die entscheidende Frage: Liegt ein Pflichtverstoß vor, der das Vertrauen so stark erschüttert, dass eine Kündigung rechtens ist?

Rechtliche Grundlagen

  • Was zählt zur Arbeitszeit? Alles, was dem Arbeitgeber zur Erfüllung der geschuldeten Tätigkeit zur Verfügung steht. Wer in dieser Zeit private Wege erledigt, nutzt faktisch eine Pause.

  • Wann ist eine Pause korrekt? Eine Pause muss meist dokumentiert werden. Ob dies durch ein Zeiterfassungssystem oder händisch geschieht, richtet sich nach den betrieblichen Vorgaben.

  • Sozial übliche Unterbrechungen: Kurz auf die Toilette, Kaffee aus der Küche holen oder ein Glas Wasser – das sind keine „erschlichenen Pausen“.

  • Abmahnung oder Kündigung: Eine Abmahnung dient der Warnung. Erst wenn trotz Abmahnung erneut gegen Regeln verstoßen wird oder ein besonders schwerer Fall vorliegt, kann der Arbeitgeber die Kündigung aussprechen.

  • Fristlose Kündigung: Sie ist nur wirksam, wenn ein „wichtiger Grund“ nachweisbar ist. Dabei spielen Dauer der Betriebszugehörigkeit, bisheriges Verhalten und die Schwere des Vorwurfs eine Rolle.

  • Beweispflicht: Der Arbeitgeber muss darlegen, dass tatsächlich eine unerlaubte Pausennutzung stattgefunden hat. Unklare oder datenschutzwidrig erlangte Nachweise können in einem Verfahren nicht verwertet werden.

Welche Schritte sollten Betroffene jetzt einleiten?

  1. Keine unüberlegten Aussagen machen. Reagieren Sie besonnen und nehmen Sie Vorwürfe ernst, ohne vorschnell etwas einzuräumen.

  2. Unterlagen sammeln. Sichern Sie Arbeitszeitaufstellungen, interne Richtlinien, Betriebsvereinbarungen und Schriftwechsel.

  3. Dokumentieren Sie Ihre Sicht. Halten Sie fest, warum Sie die Unterbrechung vorgenommen haben und wie lange sie tatsächlich dauerte.

  4. Fristen beachten. Nach einer Kündigung bleiben in der Regel nur drei Wochen für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage.

  5. Rechtliche Prüfung einholen. Nur durch eine fundierte Bewertung lässt sich feststellen, ob der Vorwurf trägt und wie Ihre Chancen stehen.

Wie wir Sie unterstützen

  • Wir verschaffen uns sofort einen Überblick über Ihre konkrete Situation und bewerten, ob eine Abmahnung oder Kündigung rechtmäßig ist.

  • Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Arbeitgeber und prüfen, ob die erhobenen Beweise überhaupt verwertbar sind.

  • Wir beraten Sie zu den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und übernehmen deren fristgerechte Einreichung.

  • Wir verhandeln für Sie über Abfindungen, Zeugnisse oder einvernehmliche Lösungen.

  • Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, wie Sie den Schaden begrenzen und Ihre Rechte sichern.

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von Martina Bergmann
Martina Bergmann

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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