24. August 2025
  • Sozialrecht

Kann eine Verletzung beim Dienstsport automatisch als Dienstunfall anerkannt werden?

Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst nehmen regelmäßig am sogenannten „Dienstsport“ teil – etwa bei der Feuerwehr oder anderen Dienststellen. Kürzlich urteilte das Verwaltungsgericht Trier (Aktenzeichen 7 K 5045/24.TR, Urteil vom 13. Mai 2025): Ein Berufsfeuerwehrmann, der sich beim Dienstsport am Knie verletzte, kann dies nicht automatisch als Dienstunfall anerkennen lassen, obwohl es formal ein plötzliches, äußerlich verursachtes Ereignis war. Entscheidend war, dass eine frühere Knieverletzung (ein Kreuzbandriss aus dem Jahr 2018) vorlag. Das Gericht stellte fest, dass der aktuelle Sportunfall nicht die „wesentlich mitwirkende Ursache“ für die Verletzung war – vielmehr sei das Knie bereits vorgeschädigt, und ein ähnliches Ereignis wäre auch außerhalb des Dienstsports eingetreten – der Unfall sei vielmehr „der letzte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte“.

Rechtliche Handlungsmöglichkeiten für Betroffene

  1. Unfall melden – möglichst umgehend. Dienstunfälle sollten zeitnah beim Dienstvorgesetzten gemeldet werden. Zwar gehen Landesgesetze (analog zu § 31 BeamtVG) von einer Meldefrist von zwei Jahren aus, aber die zeitnahe Meldung stärkt Ihre Position.

  2. Ärztliche Gutachten einholen. Um eine Anerkennung als Dienstunfall zu erreichen, muss ein kausaler Zusammenhang bestehen. Besonders bei Vorerkrankungen oder Vorschädigungen kann geprüft werden, ob das Unfallereignis dennoch als rechtlich wesentliche Ursache anzusehen ist.

  3. Prüfen lassen, ob zumindest teilweise Anerkennung möglich ist. In einigen Fällen kann das Unfallereignis nicht allein, aber zumindest anteilig ursächlich gewesen sein. Hier lohnt sich eine differenzierte medizinische und juristische Bewertung.

  4. Widerspruch oder Klage bei Ablehnung. Wird der Unfall abgelehnt, bleibt Ihnen der Rechtsweg offen – wie im geschilderten Fall (VG Trier). Eine Klage kann Erfolg haben, wenn ein spezifischer dienstlicher Zusammenhang nachgewiesen wird.

Unsere Unterstützung für Sie

In solchen Fällen beraten und vertreten wir Sie umfassend:

  • Wir prüfen Ihre individuellen Voraussetzungen und unterstützen Sie bei der fristgerechten Meldung und entsprechenden Behördenterminen.

  • Wir begleiten die Einholung qualifizierter medizinischer Gutachten, die die rechtlich wesentliche Ursache bewerten.

  • Wir vertreten Sie gegenüber Dienstherrn, auch mit Widerspruch oder Klage bis hin zum Verwaltungsgericht.

  • Wir erläutern Ihnen Ihre Ansprüche im Falle einer Anerkennung – etwa Heilbehandlung, Unfallfürsorge oder Unfallruhegehalt – verständlich und transparent.

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Wenn Sie betroffen sind: Lassen Sie sich nicht entmutigen. Auch bei Vorschädigungen oder schwierigen Beweislagen gibt es Wege, Ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen – wir begleiten Sie gerne dabei.

von Julia Bernstein
Julia Bernstein

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Julia Bernstein ist auch Mediatorin.

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