Kann ich mein Geld zurückbekommen, wenn ich als Volksbank-Kunde auf eine gefälschte „Sicherheits-E-Mail“ hereingefallen bin?
Aktuell kursieren massenhaft täuschend echte E-Mails, die angeblich von der Volksbank stammen sollen. In diesen Nachrichten wird behauptet, die Bank habe ein neues Sicherheitsverfahren eingeführt und alle Kundinnen und Kunden müssten ihre Daten innerhalb kurzer Zeit „neu bestätigen“. Bei Nichtbefolgung drohten angeblich Einschränkungen beim Online-Banking. Die Betrüger setzen bewusst auf Zeitdruck und eine seriös wirkende Aufmachung, um Empfänger zu einem Klick zu verleiten.
Die Masche folgt einem bekannten Muster: Hinter dem eingebauten Link verbirgt sich keine Volksbank-Seite, sondern ein täuschend echt nachgebautes Phishing-Portal, in das ahnungslose Nutzer ihre Zugangsdaten und TAN eingeben. In manchen Fällen werden zusätzlich QR-Codes eingeblendet, über die die Täter weitere Sicherheitsabfragen vortäuschen. Sobald die Daten eingegeben wurden, können die Täter unbefugte Buchungen veranlassen oder spätere Transaktionen manipulieren.
Falls Sie die E-Mail nur erhalten und direkt gelöscht haben, besteht kein Risiko. Wenn Sie jedoch geklickt oder persönliche Informationen eingegeben haben, kann ein erheblicher finanzieller Schaden entstehen.
Was bedeutet der Vorfall rechtlich?
Werden Überweisungen ohne Ihre Zustimmung ausgelöst, handelt es sich um nicht autorisierte Zahlungsvorgänge. Für solche Fälle sieht das Gesetz klare Schutzmechanismen für Bankkundinnen und Bankkunden vor. Die Bank muss grundsätzlich Beträge erstatten, die ohne wirksame Freigabe durch den Kontoinhaber ausgeführt wurden. Nur in Ausnahmefällen kann sich das Kreditinstitut auf ein „grob fahrlässiges Fehlverhalten“ berufen – dies ist jedoch rechtlich oft strittig und bedarf einer sorgfältigen Prüfung.
Parallel dazu kommt eine strafrechtliche Bewertung in Betracht. Wenn Täter Ihre Zugangsdaten abgegriffen haben, liegt ein Angriff auf Ihr Vermögen vor, der angezeigt werden kann. Der genaue Ablauf – ob etwa ein Trojaner eine TAN ausgelesen hat oder ob die Abbuchung rein über das Phishing-Portal lief – spielt später eine wichtige Rolle.
Welche Sofortmaßnahmen sollten Sie treffen?
Falls Sie auf die gefälschte Nachricht reagiert haben, sollten Sie ohne Verzögerung handeln. Melden Sie den Vorfall Ihrer Bank, ändern Sie sämtliche Zugangsdaten und lassen Sie Karten und Online-Banking-Zugänge sperren. Kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge genau und dokumentieren Sie jede unklare Transaktion. Zusätzlich empfiehlt sich eine Anzeige bei der Polizei sowie eine technische Überprüfung Ihres Endgeräts, um mögliche Schadsoftware auszuschließen.
Auch wenn die Situation belastend ist: Schnelle Schritte erhöhen Ihre Chancen, den Schaden zu begrenzen und Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Wie wir Ihnen helfen können
Unsere Kanzlei unterstützt Sie umfassend dabei, Ihre Rechte gegenüber der Bank geltend zu machen. Wir prüfen, ob Sie Anspruch auf Rückerstattung haben, übernehmen die Kommunikation mit dem Kreditinstitut und setzen Fristen, damit Ihr Anliegen nicht verzögert wird. Darüber hinaus begleiten wir Sie bei der strafrechtlichen Aufarbeitung und beraten Sie, wie Sie sich künftig besser schützen können.
Die telefonische Erstberatung in unserer Kanzlei ist kostenlos. Sie können dafür bequem online einen Termin vereinbaren. Wir klären mit Ihnen, welche Schritte sinnvoll und erfolgversprechend sind.
Wenn Sie bereits geschädigt wurden oder konkrete Sorgen haben, warten Sie bitte nicht ab. Je schneller Sie sich melden, desto größer sind Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Kontaktieren Sie uns jederzeit unverbindlich.
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Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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