26. September 2025

Kann ich mein Geld zurückfordern, wenn ich Opfer eines Phishing-Angriffs über den Chat von Booking.com wurde?

Kann ich mein Geld zurückfordern, wenn ich Opfer eines Phishing-Angriffs über den Chat von Booking.com wurde?

Viele Menschen buchen heutzutage Reisen bequem online – und genau das machen sich Kriminelle immer häufiger zunutze. Für Sie als betroffenen Kunden ist besonders bitter: Sie haben für Ihre Unterkunft oder Reise bezahlt, glauben alles korrekt gemacht zu haben – und stellen dann fest, dass Ihre Kreditkartendaten missbraucht wurden. Im Folgenden erfahren Sie, wie genau solche Phishing-Angriffe über Chatnachrichten bei Reisedienstleistern funktionieren, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie als Geschädigte haben und wie wir Sie in Ihrer Situation unterstützen können.

Was geschieht beim Phishing über Chat bei Reiseportalen?

Betrugsfälle wie diese greifen ein typisches Muster auf:

  1. Buchung und anschließender Chatkontakt
    Sie buchen Ihre Unterkunft oder Reise über ein seriös wirkendes Portal (z. B. Booking.com). Danach erhalten Sie – oft über eine Chatfunktion oder einen vermeintlich offiziellen Supportkanal – eine Nachricht, in der behauptet wird, dass eine Zahlung noch aussteht oder eine zusätzliche Verifizierung nötig sei.

  2. Link zur Zahlung bzw. Dateneingabe
    In dieser Nachricht befindet sich ein Link, der Sie auffordert, Ihre Kreditkartendaten einzugeben (z. B. Kartennummer, Prüfziffer, Ablaufdatum). Der Link führt jedoch nicht zur echten Seite des Anbieters, sondern zu einer gefälschten Phishing-Webseite, die optisch täuschend echt gestaltet sein kann.

  3. Missbräuchliche Abbuchungen
    Haben Sie Ihre Daten eingegeben, leiten die Betrüger sie weiter – und können damit unautorisierte Zahlungen von Ihrem Kreditkartenkonto veranlassen oder Ihre Kartendaten zur weiteren Ausbeutung nutzen.

  4. Erkennbare Hinweise (oft erst im Nachhinein)
    Manchmal fallen Rechtschreibfehler, unübliche Absenderadressen oder unpersönliche Anreden auf. Doch oft ist die Täuschung so professionell, dass es Laien schwerfällt, den Betrug rechtzeitig zu erkennen.

Diese Vorgehensweise wurde bereits in mehreren Fällen dokumentiert.

Welche rechtlichen Schritte können Sie als Geschädigte unternehmen?

Nachdem Sie den Phishing-Angriff erkannt haben oder zumindest den Verdacht haben, sollten Sie zügig handeln. Die folgenden Schritte sind empfehlenswert – und für eine Ersteinschätzung entscheidend:

1. Karte sperren und Bank informieren

Sobald Sie bemerken, dass unautorisierte Abbuchungen stattgefunden haben, sollten Sie:

  • Ihre Kreditkarte bzw. das entsprechende Konto sperren lassen (z. B. über den Sperrnotruf 116 116, sofern dies möglich ist).

  • Direkt Ihre Bank kontaktieren und den Vorgang reklamieren. Viele Institute bieten spezielle Formulare oder Onlinebeschwerdewege dazu an.

  • schriftlich Widerspruch einlegen gegen die unautorisierten Abbuchungen (z. B. per E-Mail mit Nachweis).

Diese Maßnahmen sind wichtig, um ggf. Ihren Anspruch auf Rückerstattung zu sichern.

2. Anzeige bei der Polizei erstatten

Phishing ist eine Straftat (Betrug, Datenmissbrauch etc.). Sie sollten zeitnah Anzeige bei der Polizei erstatten. In vielen Bundesländern ist dies inzwischen auch online möglich.
Die Anzeige dient nicht nur der Strafverfolgung, sondern dokumentiert auch offiziell Ihre Betroffenheit und kann hilfreich sein bei zivilrechtlichen Forderungen.

3. Kommunikation mit dem Reiseanbieter (z. B. Booking.com)

Setzen Sie sich mit dem Anbieter in Verbindung, schildern Sie den Vorfall und fordern Sie eine Stellungnahme. Auch wenn der Anbieter nicht unmittelbar für den Betrug verantwortlich ist, besteht ein Interesse daran, dass solche Fälle untersucht werden. Sie können verlangen, dass der Anbieter mit Ihnen kooperiert und ggf. bei der Klärung hilft.

4. Zivilrechtliche Ansprüche prüfen und durchsetzen

Je nach Einzelfall können Sie zivilrechtliche Ansprüche geltend machen:

  • Rückerstattung der unrechtmäßigen Abbuchungen
    Wenn die Bank Ihren Widerspruch ablehnt, kann ein Anspruch auf Rückerstattung bestehen, soweit Sie keine grobe Fahrlässigkeit begangen haben.

  • Schadensersatzansprüche
    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ersatz von weiterem Schaden verlangen (z. B. Zinsen, Auslagen, Folgeschäden durch Datenmissbrauch).

  • Vertrags- und Schadensersatzansprüche gegen Dritte
    In seltenen Fällen könnte auch geprüft werden, ob der Reiseanbieter oder beauftragte Dienstleister für Sicherheitsmängel haften. Das ist einzelfallabhängig.

Ein häufiger Streitpunkt ist, ob Ihnen grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann – also ob Sie Ihre Sicherheitsdaten unzulässig leichtfertig gehandhabt haben. Hier ist rechtlich oft zu prüfen, ob der Phishing-Angriff objektiv erkennbar war oder nicht. In vielen Fällen ist die Täuschung so geschickt, dass ein Laie keinen Verdacht schöpft. Das spricht dafür, dass Ihnen kein grobes Fehlverhalten vorgeworfen werden kann.

Was wir für Sie tun können

In unserer Kanzlei unterstützen wir Sie in sämtlichen Schritten, insbesondere:

  • Wir prüfen Ihren konkreten Fall und bewerten Ihre Erfolgsaussichten bei Rückforderungen und Schadensersatzansprüchen.

  • Wir übernehmen die Kommunikation mit Ihrer Bank, dem Reiseportal oder sonstigen Beteiligten (z. B. Zahlungsdienstleister).

  • Falls notwendig, erheben wir Klage oder setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich durch.

  • Wir begleiten die Beweissicherung (z. B. Chatprotokolle, Zahlungsnachweise, Bankunterlagen) und stellen sicher, dass Ihre Rechte bestmöglich gewahrt bleiben.

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie telefonische Erstberatung an. Sie können dafür bequem online einen Termin buchen.

Wenn Sie also Opfer eines solchen Phishing-Angriffs geworden sind, zögern Sie nicht: Kontaktieren Sie uns für Ihre kostenlose erste Einschätzung.

👉 Melden Sie sich direkt bei uns – wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.

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Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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