08. September 2025

Kann ich meine Lebensversicherung nach Jahren noch widerrufen – wie lange gilt das Widerrufsrecht?

Die Bundesregierung plant eine Reform des Verbraucher- und Versicherungsvertragsrechts, die das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ bei Lebensversicherungen einschränkt. Beabsichtigt ist, dass bei fehlerhafter Belehrung künftig eine abschließende Widerrufsfrist von 24 Monaten und 30 Tagen nach Vertragsschluss gilt. Diese längere Frist berücksichtigt die Komplexität und lange Laufzeit von Lebensversicherungsverträgen. Lediglich bei vollständigem Fehlen einer Widerrufsbelehrung soll das Widerrufsrecht weiterhin unbegrenzt bleiben. Die Änderungen sollen Mitte 2026 in Kraft treten, sofern sich Bundestag und Bundesrat darauf einigen.

In einfachen Worten: Kunden können eine Lebensversicherung künftig nur noch bis maximal etwas über zwei Jahre nach dem Abschluss widerrufen – aber nur, wenn die Belehrung zumindest formal vorhanden war.

Mögliche rechtliche Schritte für Betroffene

  1. Frist prüfen: Haben Sie Ihre Lebensversicherung vor weniger als 24 Monaten und 30 Tagen abgeschlossen? Dann können Sie je nach Belehrung möglicherweise noch widerrufen.

  2. Belehrung analysieren: Wurde die Widerrufsbelehrung korrekt erteilt? Liegt ein formaler Fehler vor – oder fehlt die Belehrung vollständig?

    • Bei vollständigem Fehlen bleibt der Widerruf wie bisher unbegrenzt möglich.

    • Bei bloßen Formfehlern gilt künftig die Frist (24 Monate + 30 Tage).

  3. Handlungsschritte:

    • Widerruf erklären, sofern innerhalb der Frist oder bei fehlender Belehrung.

    • Anbieter kontaktieren, Frist und Belehrung darlegen, Widerruf schriftlich einreichen – unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei präzise und effizient.

  4. Besondere Fälle berücksichtigen: Bei komplexen Sachverhalten – etwa Mischverträgen oder Verwirkungs- oder Verjährungsthemen – empfiehlt sich frühzeitige rechtliche Begleitung.

Wie wir Sie unterstützen können
In Ihrer Situation bieten wir umfassende Unterstützung: Wir prüfen verbindlich, ob ein Widerruf noch möglich ist, analysieren Belehrungsunterlagen und formulieren Ihren Widerruf rechtssicher. Dabei übernehmen wir:

  • Individuelle Prüfung der Widerrufsfrist inklusive Belehrungssystematik

  • Erstellung eines gezielten Schreibens an den Versicherer

  • Begleitung bei der Kommunikation, außergerichtlich und gerichtlich

  • Beratung zu strategischen Optionen, etwa Rückabwicklungsvarianten oder Schadensersatz

Eine telefonische Erstberatung ist bei uns kostenlos, und Sie können online bequem einen Termin buchen, um Ihr Anliegen persönlich zu besprechen.

Nächste Schritte für Sie
Nutzen Sie die Chance auf rechtssichere Unterstützung – insbesondere rechtzeitig vor der Einführung der Neuregelung in 2026. Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenlose Erstberatung bequem online oder telefonisch, damit Ihre Interessen bestmöglich gewahrt bleiben.

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von Rebekka Jäger
Rebekka Jäger

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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