01. April 2021

Kann mein Arbeitgeber meinen Urlaub streichen?

Der lang ersehnte Urlaub steht vor der Tür oder hat sogar bereits begonnen, da klingelt das Telefon. Der Chef ruft an und teilt mit, dass der Urlaub gestrichen ist. Klar kommt sofort die Frage auf, darf der das einfach so?

Urlaubsanspruch

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat Anspruch auf Erholungsurlaub. Der Arbeitgeber hat die Pflicht dem Arbeitnehmer den Urlaub zu erteilen und innerhalb des Kalenderjahres zu ermöglichen. Dabei gilt, dass der Arbeitgeber den Urlaub auch einseitig festlegen kann. Das heißt, dass der Arbeitnehmer nicht auf einen bestimmten Urlaubszeitraum einen Anspruch hat.

Ablehnungsgründe

Wenn einem Urlaubswunsch des Arbeitnehmers dringende betriebliche Belange entgegenstehen, darf der Arbeitgeber den Urlaub verweigern. Es kann auch vorkommen, dass andere Mitarbeiter zur gleichen Zeit Urlaub nehmen wollen. Bei der Entscheidung, wer den Urlaub bekommt, muss der Arbeitgeber auch soziale Gesichtspunkte einfließen lassen, wie zum Beispiel Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern. Diese haben häufig eher Anrecht auf Urlaub in den Ferienzeiten. Bei der Entscheidung, wer den Urlaub bewilligt bekommt, gilt, dass der Arbeitgeber eine Interessensabwägung durchführen muss.

Aufhebung eines bewilligten Urlaubes

Aber was, wenn der Arbeitgeber den Urlaub bewilligt hat, darf er dann noch den Urlaub zurücknehmen? Die Antwort lautet fast immer nein. Der Arbeitgeber darf den Urlaub nur unter zwei Bedingungen zurücknehmen:

  • mit Einwilligung des Arbeitnehmers oder
  • wenn ein betrieblicher Notfall vorliegt

Ein betrieblicher Notfall könnte zum Beispiel vorliegen, wenn eine große Anzahl an Mitarbeitern gleichzeitig erkranken würde und die Existenz des Unternehmens gefährdet wäre.

Wer trägt die Kosten?

Wenn der Arbeitgeber Sie zurückholt, muss dieser allerdings für evtl. Kosten eintreten. Zum Beispiel müsste der Arbeitgeber für Stornierungskosten aufkommen. Wenn Sie bereits im Urlaub sind, muss Ihr Arbeitgeber auch die Rückreise und die Ausfallkosten der Reise tragen.

Wenn Sie Fragen zur Gewährung von Urlaub oder zu Ablehnungsgründen haben, stehen wir Ihnen gerne in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch zur Verfügung.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

4,4/5 Sterne (7 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen