21. September 2012

Keine Angst! Bearbeitungsgebühren zurückfordern ist einfacher als Sie denken.

Lohnt sich der Aufwand bei der geringen Bearbeitungsgebühr überhaupt? Meine Bank hat auf das Musterschreiben eine Absage gesendet. Was stimmt denn nun? Zahlt meine Rechtsschutzversicherung? Kann mir die Bank das Darlehen kündigen? Gibt es Sammelklagen oder Musterklagen? Ich habe nur ein geringes Einkommen und habe Sorge, Kosten tragen zu müssen. Was kann ich tun?

Wir geben Antworten auf aktuelle Fragen.

Übrigens: Wir sind auch telefonisch jederzeit gerne für Sie da: Montag bis Freitag 7 Uhr bis 19 Uhr. Rufen Sie uns an. Ein Kennenlernen kostet Sie gar nichts. Bevor Kosten entstehen, informieren wir Sie. Versprochen.

Frage 1:

Viele Banken nehmen zwischen 2 % und 4 % der finanzierten Summe. Dass dies unzulässig ist, wissen mittlerweile die Meisten. Nach unseren Erfahrungen geht es durchschnittlich um ca. 850 €. Lohnt es sich dafür einen Anwalt zu beauftragen?

Antwort:

Ja, in aller Regel. Bei einem Streitwert von 850 € müssen Sie Kosten in Höhe von ca. 130 € für das gesamte außergerichtliche Tätigwerden eines Rechtsanwalts einplanen, also Beratungsgespräch, Prüfung, Schreiben an die Bank, Prüfung der Antwort der Bank usw.

Also weniger, als Sie vielleicht geglaubt haben. Und: Am Ende muss der Verlierer die Kosten noch erstatten.

 

Frage 2:

Wie viel Aufwand habe ich, wenn ich den Anwalt einschalte.

Antwort:

Fast gar keinen. Wir benötigen nur Ihren Darlehensvertrag, ein von Ihnen verwendetes Muster-Forderungsschreiben und im Idealfall noch die Ablehnung der Bank.

Um alles Weitere kümmern wir uns gerne für Sie und halten Sie immer auf dem Laufenden.

 

Frage 3:

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Antwort:

In fast allen unseren Fällen ist die Antwort „Ja“.

Wichtig ist, dass die Rechtsschutzversicherung schon bestand, als Sie das Darlehen abgeschlossen haben.

Wir arbeiten über eine elektronische Schnittstelle mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen und können Ihnen oft schon am Folgetag mitteilen, ob Ihre Versicherung Kostenrisiken trägt oder nicht.

Wenn nicht, finden wir auch für Sie eine gute Lösung. Lassen Sie uns einfach darüber sprechen.

 

Frage 4:

Ich habe derzeit kein / nur ein geringes Einkommen. Was kann ich tun?

Antwort:

Gehen Sie zum Amtsgericht Ihres Wohnortes und fragen dort nach einem Beratungshilfeschein.

Nehmen Sie dazu einen Nachweis über Ihr (geringes / fehlendes ) Einkommen, Ihren Mietvertrag, Ihren Darlehensvertrag, das Musterschreiben und die ablehnende Antwort der Bank mit.

Haben Sie den Schein, kontaktieren Sie uns. Sie zahlen dann hier nur 10 €, weitere Kosten rechnen wir direkt mit der Staatskasse ab.

 

Frage 5:

In meiner Nähe ist kein Fachanwalt für Bankenrecht. Ist Beratung per Telefon oder Email möglich?

Antwort:

Selbstverständlich ja! Sie brauchen nicht zu uns zu reisen, wenn Sie weit weg wohnen. Das kriegen wir auch so hin.

Natürlich können Sie aber auch jederzeit kurzfristig einen Termin bei uns vor Ort wahrnehmen.

 

Frage 6:

Auf das Musterschreiben habe ich keine Antwort von der Bank bekommen, aber die Frist ist schon vorbei. Was soll ich tun?

Antwort:

Wenn die Frist reaktionslos verstrichen ist, können Sie unmittelbar einen Anwalt beauftragen. Die Bank ist dann in Verzug und muss Anwaltskosten im Erfolgsfalle als sogenannten Verzugsschaden ersetzen. Sie können uns also nach Fristablauf gern kontaktieren.

 

Frage 7:

Auf das Musterschreiben habe ich eine Ablehnung der Bank bekommen. Was ist denn nun richtig?

Antwort:

Fast alle Banken senden solche Schreiben. Damit versucht man Kunden „abzuwimmeln“. Das ist für die Banken offenbar günstiger, als freiwillig zu zahlen.

9 Oberlandesgerichte halten Bearbeitungsgebühren für unzulässig.

 

Frage 8:

Kann mir die Bank das Darlehen kündigen?

Antwort:

Die Angst wird gelegentlich von Bankmitarbeitern geschürt. Sie ist aber unberechtigt.

 

Frage 9:

Gibt es Sammelklagen oder Musterklagen?

Antwort:

Mit dem Begriff „Musterklage“ ist meist die Hoffnung verbunden, dass Banken nach ersten Klageniederlagen alle ihre Kunden freiwillig entschädigen. Das klappt nach unserer Erfahrung fast nie. Besonders dann nicht, wenn so viele Bankkunden betroffen sind. Banken lenken dann häufig nicht ein, sondern behaupten, es handele sich bei dem Musterverfahren um eine Einzelfallentscheidung.

"Sammelklagen" gibt es in der deutschen Zivilprozessordnung nicht. Der Begriff wird oft benutzt, um Klagegemeinschaften zu bezeichnen.

Ein häufig genutztes Mittel ist die Abtretung des Anspruchs von vielen Betroffenen an einen Kläger.

Nach unserer Erfahrung wird diese Vorgehensweise von den meisten Rechtsschutzversicherern nicht unterstützt. Auch ansonsten ist es nicht immer sinnvoll. Häufig findet sich niemand, der der Kläger sein will. Häufig ist nicht klar geregelt, wie der Gewinn verteilt wird, wenn einzelne abgetretene Ansprüche gewonnen werden, andere aber verloren werden. Außerdem sitzen Sie mit Mitmenschen im gleichen Boot, die Sie noch nie gesehen haben. Unklar ist oft auch, wie Vergleiche geschlossen werden. Also der Gegner bietet an, 75% der Forderung zu bedienen. Wer darf entscheiden, ob das akzeptiert wird oder nicht. Die häufig so positiv besetzten "Sammelklagen" sind oft nicht vorteilhaft.

 

Frage 10:

In Internetforen habe ich gelesen, dass meine Bank ein Ablehnungsschreiben schickt. Muss ich das Musterschreiben überhaupt noch senden?

Antwort:

Leider ja. Auch wenn absehbar ist, was die Bank antwortet. Weist die Bank Ihre Forderung zurück, oder lässt sie die gesetzte Frist reaktionslos verstreichen, ist sie in Verzug und muss auch Anwaltskosten als Verzugsschaden ersetzen.

Es ist also sinnvoll unser Muster zu nutzen!

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

0/5 Sterne (0 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen