02. Juli 2015

Keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Mindestlohngesetz

Das Karlsruher Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat nach einer Pressemitteilung vom 01.07.2015 drei Verfassungsbeschwerden zum Mindestlohngesetz nicht zur Entscheidung angenommen.

Wer hat geklagt?

Geklagt hatten osteuropäische Transportunternehmer, ein 17-jähriger Beschäftigter in der Systemgastronomie sowie ein Zeitungszusteller.

Was hat das Gericht entschieden?

Diese Verfassungsbeschwerden (Az. 1 BvR 20/15, 1 BvR 37/15, 1 BvR 555/15) hat das BVerfG nun nicht zur Entscheidung angenommen.

Warum?

Begründet wird dies hinsichtlich der Klagen der Transportunternehmer und des 17-jährigen damit, dass diese zuvor den Instanzenzug zu bestreiten hätten, da das BVerfG erst dann angerufen werden kann, wenn der Rechtsweg erschöpft ist.

Die Klage des Zeitungszustellers wurde nicht zur Entscheidung angenommen, da dieser seine Verfassungsbeschwerde bereits nicht hinreichend begründet hatte.

Damit steht eine verfassungsrechtliche Überprüfung des Mindestlohngesetzes weiter aus.

Gerne überprüfen wir auch für Sie, ob die Voraussetzungen des Mindestlohngesetzes vorliegen und setzen Ihre Ansprüche für Sie durch.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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