22. März 2020

KfW-Fördermittel im Zuge der Corona-Krise

Nicht nur die gesamte Bevölkerung ist von dem Coronavirus betroffen, sondern auch die Wirtschaft. Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler – sie alle stehen vor einer großen Herausforderung. Wir möchten Sie daher über die Möglichkeiten der Unterstützung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (im Folgenden nur „KfW“) informieren.

Nach unseren Recherchen hat die KfW folgende Unterstützungsprogramme zur Verfügung gestellt:

  • KfW-Unternehmerkredit (037/047) – für Unternehmen, die länger als 5 Jahre auf dem Markt sind
  • ERP-Gründerkredit-Universell (073/074/075/076) – für Unternehmen, die weniger als 5 Jahre auf dem Markt sind
  • Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung (855)

Ab dem 23.03.2020 können Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler bei ihrer Bank oder Sparkasse einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, sofern sie bis zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren.

Die Kredite werden also nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern bei einer Bank oder Sparkasse. Finanziert werden Investitionen oder Betriebsmittel.

Aktuell ist vor allem die Finanzierung der Betriebsmittel von Bedeutung. Zu den Betriebsmitteln zählen alle laufenden Kosten, insbesondere Miete, Personal- und Energiekosten. Ebenso zählen Aufwendungen für Werbung, Anmeldungen und Genehmigungen, Forschung und Entwicklung, Beratung, Mitarbeiterschulung, eingeräumte Zahlungsziele und vorfinanzierte Aufträge dazu.

Bei allen KfW-Programmen fließen jedoch keine Gelder unmittelbar von der KfW. Die KfW übernimmt lediglich das Risiko der Bank mit bis zu 90 % (je nach Unternehmensgröße und Finanzierungshöhe). Das heißt, dass die Finanzierungsmittel direkt von einer Bank oder Sparkasse zur Verfügung gestellt werden.

Die Risikoübernahme durch die KfW erhöht die Chancen, die Kreditzusage zu erhalten.

Über die weiteren Voraussetzungen für die Förderdarlehen können Sie sich bei Ihrer Bank oder Sparkasse informieren. Setzen Sie sich fernmündlich oder online mit Ihrer Bank oder Sparkasse in Verbindung.

Nähere Angaben finden Sie auch unter:

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html.

Unternehmen, die unmittelbar von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen sind, beraten wir in unserer Kanzlei gerne zu Fördermöglichkeiten und weiteren Maßnahmen zur Liquiditätssicherung.

Bleiben Sie gesund!

Alexander Münch
Alexander Münch

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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