16. März 2015

Klagewelle überrollt Commerz Finanz GmbH

Die Commerz Finanz GmbH ist derzeit offenbar in zahlreichen Rechtsstreitigkeiten Beklagte. In vielen dieser Fälle geht es um die Rückforderung zu Unrecht verlangter Bearbeitungsgebühren in Darlehensverträgen. Lange wollte die Commerz Finanz GmbH die Ansprüche ihrer Kunden nicht anerkennen.

Nun hat der Bundesgerichtshof - in einem von uns geführten Prozess im Mai 2014 - klargestellt, dass Bearbeitungsgebühren in Darlehensverträgen unzulässig sind und die Commerz Finanz GmbH wird von den Klagen der Kunden überrollt.

Die Bank tätigt nach eigenen Angaben hohe personelle Aufwendungen. Die Masse der überwiegend begründeten Aufforderungsschreiben ihrer Kunden kann sie aber dennoch nicht mehr fristgerecht beantworten.

Die Commerz Finanz beantragt sogar bei einfach gelagerten Klageverfahren zur Zeit bis zu 8-wöchige Fristverlängerungen.

Ende 2014 gingen bei der Commerz Finanz GmbH nahezu 2.000 Klage- und Mahnverfahren betreffend Rückforderung von Bearbeitungsentgelten ein. Daneben gingen Ende 2014 teilweise an einem Tag über 4.000 außergerichtliche Anfragen bei der Bank ein.

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Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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