Kleinanzeigenportale: immer wieder neue Betrugsmaschen
Das Angebot auf Kleinanzeigenportalen ist vielfältig. Man kann dort von Kleinartikeln bis hin zu Autos und Booten nahezu alles kaufen oder verkaufen. Ebenso vielfältig sind aber auch die Methoden von Betrügern, die sowohl Käufer als auch Verkäufer um ihr Geld bringen. Aktuelle Betrugsmaschen beinhalten beispielsweise erfundene Speditionen und gefälschte Mails von Zahlungs- oder Versanddienstleistern.
Immer mehr Betrugsmaschen nehmen Verkäufer ins Visier
Bei einer Betrugsmasche, die sich gegen Verkäufer richtet, geben die Betrüger sich als Käufer aus dem Ausland aus. Da die Abholung der Ware nicht möglich ist, geben sie vor, ein Transportunternehmen zu beauftragen, das die Ware abholt. Der Verkäufer erhält dann gefälschte Mails von Banken, Zahlungs- oder Versanddienstleistern wie PayPal oder DHL und wird aufgefordert, die Transportkosten vorab zu bezahlen. Tut er das, ist das Geld weg und der Käufer verschwunden. Diese Betrugsmasche ist besonders bei großen und hochpreisigen Waren beliebt.
Aber auch bei Produkten, die sich in einem niedrigeren Preissegment bewegen, z. B. Smartphones, finden die Betrüger Mittel und Wege, um den Verkäufern das Geld aus der Tasche zu ziehen. So wird der Verkäufer aufgefordert, die Ware an einen Freund oder Verwandten des Käufers zu schicken. Besonders dreist ist ein Trick, bei dem der Verkäufer auch gleich noch eine Guthabenkarte für einen Onlineshop oder ein Streaming-Portal besorgen und dem Paket beilegen soll. Das Geld dafür würde der Käufer vorab überweisen. Der Betrag wird dann entweder von gekaperten Konten überwiesen und anschließend wieder zurückgefordert oder die Zahlung wird von vorneherein nur vorgetäuscht – z. B. durch gefälschte Mails von Zahlungsdienstleistern oder Banken. Manche Betrüger erfragen sogar im Vorfeld die Nummern der Gutscheincodes, nur für den Fall, dass das Paket verloren gehen sollte.
Die bekannteste Betrugsmasche bei Kleinanzeigen ist allerdings nach wie vor der Vorkassebetrug. Hierbei wird wiederum der Käufer ins Visier genommen. Der überweist das Geld im Vorfeld in dem Glauben, dass die Ware dann auch tatsächlich kommt. Was im Falle eines Betrugs natürlich nicht passiert. Doch wie kann man sich gegen eine solche Vielzahl an Betrugsmaschen schützen?
Käuferschutz und sichere Zahlungsoptionen
Unabhängig davon, ob man Käufer oder Verkäufer ist, sollte man zunächst die Kommunikation ausschließlich über das jeweilige Kleinanzeigenportal laufen lassen. Vom Kontakt per Mail oder Messenger ist abzuraten. Wer sich nicht sicher ist, ob es sich beim Gegenüber möglicherweise um einen Betrüger handelt, kann sich bei den Verbraucherzentralen, der Polizei oder der Watchlist Internet online über aktuelle Betrugsmaschen informieren.
Außerdem empfiehlt es sich immer, angebotene Käuferschutz-Optionen zu nutzen, wenn die Ware versandt oder von einem Transportdienstleister abgeholt werden soll. Wird bei PayPal für den Geldtransfer beispielsweise die Option „Freunde und Familie“ gewählt, gibt es im Problemfall keinen Schutz. Stattdessen sollte man die kostenpflichtige Option „Artikel oder Dienstleistung“ wählen. Kann der Käufer nachweisen, dass die Ware nicht angekommen ist oder der Artikel nicht der Beschreibung entspricht, erhält er sein Geld zurück.
Bei eBay-Kleinanzeigen steht Verkäufern die gebührenpflichtige Option „Sicher bezahlen“ zur Verfügung. In dem Fall wird das Geld treuhänderisch verwahrt, bis die Ware auch tatsächlich angekommen ist. Voraussetzung ist allerdings, dass der Verkäufer die Ware versichert verschickt. Leider ist diese Option noch nicht bei allen Verkäufen verfügbar.
Betrüger sind erfinderisch und ersinnen immer wieder neue Wege, um Nutzer von Kleinanzeigenportalen um ihr Geld zu bringen. Wenn Sie einer Betrugsmasche zum Opfer gefallen sind, sollten Sie auch kleine Beträge nicht einfach abschreiben. Erstatten Sie in jedem Fall Anzeige. Bei Überweisungen oder Transaktionen über Zahlungsdienstleister kann das Geld auch möglicherweise noch zurückgeholt werden. In unserer Kanzlei beraten wir Sie dazu gerne. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch.
Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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