10. Juni 2016

Kredit-Widerruf ist in vielen Fällen nur noch bis zum 21.6. möglich

Zeit für den Widerruf bleibt bei Immobilienkrediten, die zwischen September 2002 und Juni 2010 abgeschlossen wurden, nur noch bis zum 21. Juni!

Wir sagen Ihnen, was Sie jetzt noch tun können, um die Frist nicht zu versäumen:

  1. Prüfen Sie, ob ein Widerruf in Ihrem Fall sinnvoll und möglich ist. Unser Ebook kann Ihnen ggf. eine erste Hilfe sein.
  2. Widerrufen Sie nachweisbar. Am besten schicken Sie den Widerruf per Einschreiben. Falls Sie ihn der Bank an einem der letzten Tage vor Ablauf der Frist 21.06. faxen, sollten Sie unbedingt das Sendeprotokoll als Beweis aufheben.
  3. Rechnen Sie nicht damit, dass Sie jetzt noch einen Termin bei einem Fachanwalt bekommen können.
  4. Sorgen Sie dafür, dass Sie eine Anschlussfinanzierung kurzfristig bekommen könnten (jedoch noch nicht abschließen). Es kann passieren, dass Sie Ihren Kredit kurzfristig innerhalb von 30 Tagen ablösen müssen.
  5. Die meisten Banken akzeptieren den von Ihnen erklärten Widerruf nicht. Sie sollten dann erklären, dass Sie Ihre Zahlungen auf das Darlehen ab sofort nur noch unter Vorbehalt leisten.
  6. Melden Sie sich dann bei uns.

Vor dem 21.06. ist uns eine Einzelfallprüfung nicht mehr möglich. Wenn Sie keine Beratung bei einem qualifizierten Fachkollegen mehr vor Ablauf der Frist 21.06. bekommen können, was leider wahrscheinlich ist, nutzen Sie unsere hier downloadbare kostenlose Praxishilfe. Das kann eine fachanwaltliche Beratung nicht ersetzen, ist aber in vielen Fällen schon sehr hilfreich gewesen.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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