28. Oktober 2014

Kreditbearbeitungsgebühren: BGH entscheidet auch bei Verjährung für Bankkunden – Schock für Banken

Nachdem der BGH mit Urteil vom 13.05.14 in einem von Rechtsanwalt Lenné aus Leverkusen angestrengten Prozess entschieden hat, dass Bearbeitungsentgelte in Darlehensverträgen unwirksam sind, hat er sich heute mit der Frage des Verjährungsbeginns für Rückforderungsansprüche der Bankkunden befasst.

Die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte zu dieser Frage ging bislang weit auseinander. Unklar war, ob Kreditbearbeitungsgebühren nur aus Verträgen der vergangenen drei Jahren zurückverlangt werden können, oder auch solche aus noch älteren Kreditverträgen. Der BGH hat nun entschieden, dass noch bis zum Jahresende alle Bearbeitungsgebühren aus den vergangenen 10 Jahren eingeklagt werden können.

Rechtsanwalt Lenné: „Gut, dass der BGH endlich Stellung bezogen hat. Das Urteil ist erfreulich und ein Erfolg für den Verbraucherschutz in Deutschland.

Kreditkunden müssen nun bis zum 31.12.2014 ihre Kreditbearbeitungsgebühren von ihrer Bank zurückverlangen und im Zweifel auch noch vor dem Jahreswechsel Klage einreichen.
Zunächst sollten die Banken nun aber ohne anwaltliche Hilfe zur Erstattung der Gebühren aufgefordert werden. Im Internet stehen dazu Musterbriefe bereit. Erst wenn keine Zahlung erfolgt, werden weitere Schritte notwendig.

Hintergrund:
Die Anwaltskanzlei Lenné hatte am 16.04.2013 vor der Berufungskammer des Landgerichts Bonn ein wichtiges Verbraucher-Urteil gegen die Postbank erstritten: Die Postbank AG wurde zur Rückzahlung einer unzulässigen Gebühr in einem Kreditvertrag verurteilt. Die Begründung fußte auf der Feststellung, dass der Verbraucher durch diese Gebühr unangemessen benachteiligt sei. Der BGH bestätigte die Auffassung der Anwaltskanzlei Lenné am 13.05.2014 und verurteilte die Postbank ebenfalls.

 

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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