20. Mai 2024

Kreditkartenmissbrauch – DKB erstattet Kundin den Schaden

Bereits in einer Vielzahl von Fällen sind Bankkunden Opfer von Kreditkartenmissbrauch geworden. Zunächst ist der Schock groß, da sich Dritte Zugriff auf das Online-Banking verschaffen oder mit der Kreditkarte Einkäufe im Ausland tätigen konnten. Der Ärger wird dann um so größer, wenn die Bank für den Schaden nicht aufkommen will. So auch im Fall einer Kundin der DKB. Nachdem wir uns der Sache angenommen haben, hat die Bank den Schaden der Kundin jetzt ersetzt.

Kreditkartenmissbrauch: Täter nutzen „Google Pay“

In den letzten Jahren wurden immer mehr Fälle von Kreditkartenmissbrauch bekannt. Durch die Medien gingen insbesondere die sog. „Phishing“-Fälle. So haben Betrüger täuschend echt aussehende Websites im Internet veröffentlicht. Die Bankkunden gingen davon aus, sich auf der Website ihrer Bank zu befinden, sodass sie ihre Bankdaten eingaben. Ebenso sind in der letzten Zeit vermehrt Fälle des sog. „Vishing“ bekannt geworden. Hier gibt sich ein Betrüger am Telefon als Mitarbeiter der Bank aus, um den Kunden dazu zu bringen, Daten weiter zu geben. Wenn im Display dann noch die Telefonnummer der Bank angezeigt wird, ist der Betrug kaum zu durchschauen.

In dem Fall der DKB-Kundin erfolgten die Transaktionen über den Bezahldienst „Google Pay“. Nur hatte die Kundin diese App zu keinem Zeitpunkt auf Ihrem Smartphone installiert. Die Kundin nutzte ausschließlich „Apple Pay“ und hatte ihre Kreditkarte dort auch hinterlegt. Wie die Täter die nun über „Google Pay“ die Transaktionen haben vornehmen können, ist unerklärlich. Eine plausible Erklärung hierfür konnte auch die Bank nicht liefern.

Bank erstattet Kundin den Schaden

Nachdem die Bank gegenüber der Kundin eine Erstattung des Schadens in Höhe von ca. 3.000,00 € abgelehnt hatte, wandte sich die Kundin schließlich an uns. Wir bearbeiten im Haus viele gleichgelagerte Fälle und kennen daher die Argumentation der Banken, dass der Kunde oder die Kundin grob fahrlässig gehandelt haben muss. Da die Kundin jedoch weder die App „Google Pay“ installiert noch Daten weitergegeben hat, lag es auf der Hand, dass eine grobe Fahrlässigkeit ausscheiden muss. Nachdem Klage eingereicht worden ist, erstattete die Bank schließlich den gesamten Betrag einschließlich entstandener Kosten.

Was nach einem Kreditkartenmissbrauch zu tun ist

Sollten Sie feststellen, dass Sie Opfer eines Kreditkartenmissbrauchs geworden sind, sollten Sie umgehend Ihre Bankkarte sowie den Online-Banking-Zugang sperren lassen. Hierfür steht die Sperrhotline 116116 zur Verfügung. Diese ist an sieben Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar. Der Anruf ist gebührenfrei.

Nachdem die Sperrung erfolgt ist, sollte mit der Bank Kontakt aufgenommen werden. Insbesondere ist zu prüfen, ob bereits Abbuchungen von dem Konto erfolgt oder zumindest vorgemerkt sind. Sofern Abbuchungen vorgemerkt sind, sollte nachgefragt werden, ob es noch möglich ist, die Zahlung zu stoppen. Sind Abbuchungen bereits erfolgt, sind die vom Kunden nicht veranlassten Zahlungen bei der Bank zu reklamieren. Die meisten Banken stellen hierfür ein Formular zur Verfügung. Bei Unsicherheiten kann man sich hier auch nochmals an seine Bank oder an uns wenden.

Sollte die Bank eine Erstattung ablehnen, ist es sinnvoll sich anwaltliche Unterstützung zu holen.

In der Anwaltskanzlei Lenné konnten wir bereits für zahllose Mandanten eine Erstattung nach einem Kreditkartenmissbrauch herbeiführen. Wenn auch Sie Opfer eines Kreditkartenmissbrauchs geworden sind, beraten wir Sie gerne im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs.

von Kerstin Messerschmidt
Kerstin Messerschmidt

Angestellte Rechtsanwältin

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