15. Juni 2025

Kreditkartenmissbrauch: Erfolg gegen die Barclays Bank

Vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona (Az. 318a C 361/24) konnten wir einen weiteren Erfolg im Zusammenhang mit Kreditkartenmissbrauch erzielen. Nach der mündlichen Verhandlung erkannte die Barclays Bank die gesamte Klageforderung an.

Im zugrunde liegenden Fall wurden unserer Mandantschaft knapp 3.000 € unberechtigt vom Kreditkartenkonto abgebucht. Wie es zu der Transaktion kommen konnte, war unseren Mandanten vollkommen unklar. Ein eigenes Zutun – etwa durch Weitergabe von Zugangsdaten oder infolge eines Phishing-Angriffs – konnte ausgeschlossen werden. Nachdem die Bank, deren deutsches Geschäft seit Februar von der BAWAG Group übernommen wurde, auf außergerichtliche Schreiben nicht reagierte, war eine Klage unausweichlich.

Im gerichtlichen Verfahren oblag es der Bank nachzuweisen, dass ihr Sicherheitssystem einwandfrei funktionierte und unsere Mandantschaft grob fahrlässig gehandelt hatte.

Dabei stellte sich heraus, dass eine unbekannte dritte Person in der Lage war, ein eigenes Mobiltelefon mit dem Konto unserer Mandantschaft zu verknüpfen. Auf diese Weise konnte die unberechtigte Abbuchung durchgeführt werden. Eine entsprechende SMS-TAN hatte unsere Mandantschaft zu keinem Zeitpunkt erhalten.

Zudem gelang es der Barclays Bank nicht, nachzuweisen, dass ihr Sicherheitssystem bei der streitgegenständlichen Transaktion tatsächlich unüberwindbar war – ein entsprechender Beweis wurde von der Beklagten nicht einmal angeboten. Nach deutlichen Hinweisen des Gerichts auf bestehende Lücken im Vortrag erkannte die Barclays Bank die vollständige Klageforderung samt der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten an.

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von Rebekka Jäger
Rebekka Jäger

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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