24. August 2020

Kündigungsschutzklage und neues Jobangebot? Was nun?

Sie haben eine Kündigung erhalten und Kündigungsschutzklage erhoben. Während des Kündigungsschutzprozesses haben Sie einen neuen Job angeboten bekommen. Was ist zu tun? Dürfen Sie diesen annehmen, oder nicht?

Während eines laufenden Kündigungsschutzprozesses sind viele Arbeitnehmer verunsichert, ob sie ein neues Arbeitsverhältnis trotz des laufenden Verfahrens eingehen dürfen.

Voranzustellen ist, dass, wenn Sie sich gegen eine Kündigung wehren möchten, eine Frist für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage von drei Wochen nach Zugang der Kündigung besteht. Diese Frist ist unbedingt zu beachten.

Es ist zulässig, einen neuen Job auch während des laufenden Kündigungsschutzverfahrens anzunehmen. Die eigene Position hinsichtlich der Verhandlungen auf eine eventuelle Abfindung wird jedoch geschmälert, sobald der Arbeitgeber Kenntnis davon erhält.

Aus rechtlichen Gesichtspunkten spricht nichts dagegen, dass ein neues Arbeitsverhältnis auch während eines Kündigungsschutzprozesses eingegangen wird. Immerhin hat der Arbeitgeber durch seine Kündigung ausgesprochen, dass er keinen Wert mehr auf eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses legt. Entsprechend spricht aus rechtlicher Sicht nichts dagegen, ein neues Arbeitsverhältnis zu begründen.

In der Regel werden Kündigungsschutzprozesse geführt, weil man die Rechtmäßigkeit der Kündigung bezweifelt und weiter beschäftigt sein möchte, oder um jedenfalls eine Abfindungszahlung vom Arbeitgeber zu erhalten. In der Regel geht es hierbei um ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Hinzu kommt jedoch, dass auch eine Abwägung der Verfahrensrisiken des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers zu erfolgen hat. Hier müssen die individuellen Faktoren des jeweiligen Einzelfalls mitberücksichtigt werden.

Da es aber in einem Kündigungsschutzprozess eben oftmals darum geht, nicht das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, sondern das Arbeitsverhältnis einvernehmlich mit einer Abfindungszahlung zu beenden, sollte der Arbeitgeber nicht erfahren müssen, dass bereits ein neues Arbeitsverhältnis begonnen ist. Denn insoweit würde das bezüglich der Gespräche auf eine Abfindung und auf die Höhe der Abfindung Ihre Position schwächen, denn mit einem neuen Job ist ja das Druckmittel der Weiterbeschäftigung entfallen.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass Sie aus rechtlicher Hinsicht auch während eines laufenden Kündigungsschutzprozesses einen neuen Job annehmen können.

Allerdings ist es aus taktischen Gründen sinnvoll, dass entweder der Arbeitgeber darüber keine Kenntnis erlangt, oder aber mit der Aufnahme des neuen Arbeitsverhältnisses gewartet wird, bis der Kündigungsschutzprozess beendet ist.

 

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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