06. Dezember 2023

Kürzung der Riester-Rente: Urteil gegen Zurich rechtskräftig

Das Urteil des Landgerichts Köln vom 8. Februar 2023 gegen die Zurich Versicherung ist inzwischen rechtskräftig (Az.: 26 O 12/22). Der Versicherer hat seine Berufung zurückgezogen. Die Richter hatten dem Versicherer in ihrem Beschluss die nachträgliche Senkung des Rentenfaktors einer fondsgebundenen Riester-Rente untersagt. Die betreffende Anpassungsklausel im Vertrag sei unzulässig und dürfe von dem Versicherungskonzern zukünftig nicht mehr angewendet werden.

Zurich kürzte die monatliche Riester-Rente um ein Viertel

Konkret wollte der Versicherer die künftige monatliche Rente um rund ein Viertel kürzen. Bei Vertragsabschluss lag der Rentenfaktor bei 37,34 Euro je 10.000 Euro Kapital. Diesen Rentenfaktor wollte die Zurich dann auf 27,97 Euro reduzieren. Diese nachträgliche Kürzung der Riester-Rentenansprüche hielt das Landgericht Köln für rechtswidrig, die entsprechenden Klauseln in den Verträgen für unwirksam. Wir berichteten bereits darüber. Den vollständigen Beitrag finden Sie hier.

Zwar ist dieses Urteil ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte, inwieweit es die weitere Rechtsprechung beeinflussen wird, bleibt allerdings noch abzuwarten. So hat etwa das Landgericht Stuttgart am 10.07.23 in einem ähnlichen Rechtsstreit zugunsten des Versicherers entschieden (Az: 53 O 214/22).

Das Problem mit dem Rentenfaktor

Die Kürzung des Rentenfaktors ist ein kniffliges Thema. Bei Fondspolicen können die Versicherungen für die Rentenphase keine feste Verzinsung garantieren, weil sie nicht wissen, wie sich die jeweiligen Fonds in der Zukunft entwickeln werden. Daher sagen sie ihren Kunden einen sog. Rentenfaktor zu. Bei diesem Rentenfaktor handelt es sich um eine Umwandlungsquote. Diese gibt an, wie viel Euro ein Versicherungsnehmer als monatliche Rente in der Auszahlungsphase pro 10.000 Euro Fondsguthaben erhält. Doch selten ist dieser Faktor tatsächlich fest garantiert. Anhand von Vertragsklauseln behalten sich die Versicherungen das Recht vor, den Rentenfaktor unter gewissen Umständen nachträglich doch noch zu senken.

Zurich zieht Berufung gegen Urteil des LG Köln zurück

So wie im Falle der Zurich Deutscher Herold. In seinem Urteil vom 8. Februar 2023 entschied das Landgericht Köln, dass die dort verwendete Anpassungsklausel unzulässig sei, da sie den Versicherungsnehmer benachteilige. So habe sich die Zurich das Recht vorbehalten, den Rentenfaktor bei schlechter Entwicklung der Kapitalanlagen zu kürzen, habe sich aber umgekehrt nicht verpflichtet, den Faktor zu erhöhen, wenn sich die Fondspolicen positiv entwickelten. Das sogenannte Äquivalenzprinzip, der Grundsatz der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung, sei hier gestört, so das Gericht.

Nachdem die Versicherung ursprünglich Berufung gegen das Urteil eingelegt hatte, hat sie diese nun zurückgezogen und damit ihre Niederlage akzeptiert. Das Urteil ist dementsprechend rechtskräftig.

Tausende Riester-Sparer von Kürzungen betroffen

Unabhängig davon, wie sich die Rechtsprechung in diesem Zusammenhang entwickelt, ist dies ein wichtiges Urteil für Riester-Sparer. Die von den Richtern beanstandete Vertragsklausel wird nicht nur von der Zurich angewandt, sondern auch von anderen Riester-Anbietern. Medienberichten zufolge soll allein die Allianz 2017 bei ca. 700.000 Verträgen den Rentenfaktor gekürzt haben.

Betroffene Riester-Sparer sollten diese Kürzungen nicht akzeptieren. Das Urteil des LG Köln zeigt, dass man sich erfolgreich dagegen wehren kann. Betroffene sollten jedoch nicht zu lange warten, denn die Ansprüche können verjähren. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht berate ich Sie hierzu gerne und gehe gemeinsam mit Ihnen gegen diese Kürzungen des Rentenfaktors vor. Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs prüfe ich Ihren individuellen Fall und bespreche mit Ihnen ein mögliches rechtliches Vorgehen.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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