04. März 2025

Kürzung des Rentenfaktors bei Riesterrente: jetzt handeln

Zahlreiche Versicherer haben in den letzten Jahren den Rentenfaktor in Riester-Sparverträgen gekürzt, wodurch den Sparern teilweise Verluste von bis zu 25 Prozent entstehen. Auch wenn die finale Entscheidung zur Rechtmäßigkeit dieser Kürzungen durch den Bundesgerichtshof noch aussteht, sollten Betroffene nicht zu lange warten, sondern jetzt schon rechtlich dagegen vorgehen.

Mehrere Gerichte erklären Kürzung des Rentenfaktors für unzulässig

Die Kürzung des Rentenfaktors wurde bereits von einigen Gerichten als unzulässig eingestuft, darunter das Amtsgericht Reinbek (Beitrag lesen) und in zweiter Instanz auch das Oberlandesgericht Stuttgart (Beitrag lesen). Auch das Landgericht Köln schloss sich dieser Auffassung an und urteilte im Februar 2023 zu Gunsten des Riester-Sparers (Az.: 26 O 12/22). In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Versicherer von der Anpassungsklausel Gebrauch gemacht und einseitig den Rentenfaktor gesenkt. Dadurch würde der Versicherte statt der im Versicherungsschein vereinbarten 37,34 Euro Monatsrente je 10.000 Euro erspartem Kapital nur noch 27,97 Euro erhalten.

Versicherer kürzen seit Jahren die privaten Renten. Betroffen sind hunderttausende Versicherte. Zu den Versicherern, die den Rentenfaktor gekürzt haben, zählen Medienberichten zufolge die Allianz, Axa, LPV, R+V, VHV und Zurich.

Das Verbraucherportal transparent-beraten.de hat in Beispielrechnungen versucht, den durchschnittlichen Verlust der Sparer zu bestimmen. Diesen Berechnungen wurde eine monatliche Rente von 364,50 Euro über eine Rentenbezugsdauer von 20,5 Jahre zugrunde gelegt. Durchschnittlich stünden den Sparern damit etwa 89.667 Euro private Rente zu. Nach einer Kürzung des Rentenfaktors um 25 Prozent beliefen sich die Auszahlungen nur noch auf 67.250 Euro, also 22.417 Euro weniger als erwartet.

Drohende Verjährung: Warum Sie nicht warten sollten

Auch wenn das Landgericht Köln sowie andere Gerichte die Absenkung des Rentenfaktors für unzulässig und unwirksam erklärten, haben die Versicherer die Kürzungen bislang noch nicht zurückgenommen, da die Urteile noch nicht rechtskräftig sind und erst die Entscheidung des BGH abzuwarten bleibt. Doch das kann noch bis zu zwei Jahre oder länger dauern. So lange können betroffene Sparer jedoch nicht warten.

Wir empfehlen Betroffenen, rechtlich gegen die Kürzungen vorzugehen, da es hier potenziell um hohe Verluste geht. Vor allem aber können Ansprüche verjähren. Wer zu lange wartet, verliert die Möglichkeit, seine Ansprüche gegenüber den Versicherungen geltend zu machen, und riskiert hohe Verluste. Wenn auch Sie von den Kürzungen des Rentenfaktors betroffen sind, beraten wir Sie in der Anwaltskanzlei Lenné gerne, prüfen Ihre Ansprüche und welche Verjährungsfristen gelten. Vereinbaren Sie hierzu einfach einen Termin für eine kostenlose Erstberatung.

von Rebekka Jäger
Rebekka Jäger

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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