Landgericht Bielefeld: Keine Prozesskostenhilfe für Nato-Group-Vertreter wegen mangelnder Erfolgsaussichten der Verteidigung
Hatten wir uns heute morgen bereits darüber gefreut, dass das Landgericht Kleve den von einem führenden Vertreter der Nato Gold Capital Finance Group Inc. gestellten Prozesskostenhilfeantrag zurückgewiesen hatte, siehe hier, so kommt es jetzt noch besser: Das Landgericht Bielefeld wies einen ebensolchen Prozesskostenhilfeantrag nun sogar ab, weil die beabsichtigte Verteidigung des von uns Beklagten keine Aussicht auf Erfolg biete.
Unsere Auffassung, dass der Beklagte zu Schadensersatzzahlungen verpflichtet sein dürfte, wird offenbar auch vom Landgericht Bielefeld geteilt.
Eine sehr gute Nachricht für alle Opfer der sog. Nato-Group.
Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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