14. März 2013

Landgericht Bielefeld urteilt in 10 Fällen für Nato-Group-Opfer

Das Landgericht Bielefeld hat heute in zehn von uns geführten Verfahren gegen einen führenden Vertreter der Nato Gold Capital Finance Group Inc. geurteilt. Damit teilt das Landgericht Bielefeld die Auffassung der Anwaltskanzlei Lenné, dass ein Zahlungsanspruch gegen den deutschen Repräsentanten des amerikanischen Unternehmens besteht.

Kapitalanlegern wurden abenteuerliche Renditen versprochen, die im Interbankengeschäft erwirtschaftet werden sollten. Neue Kunden wurden im Schneeballsystem geworben. Die Opfer investierten zwischen 5.000 und 200.000 €. Das Investment wurde als partiarisches Darlehen vereinbart.

Kein einziger der hier bekannten Anleger hatte jedoch planmäßig von seinem Kapital etwas zurückerhalten. Immer wieder wurden Zahlungstermine verschoben und Kunden vertröstet.

Mehrere Geschädigte der sog. Nato-Group hatten sich an uns gewandt und uns mit der Durchsetzung von Ansprüchen beauftragt. Mit den nun erkämpfen Urteilen, können Geschädigte 30 Jahre lang vollstrecken.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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