02. September 2013

Landgericht Bonn entscheidet für Verjährung

In einem nicht von uns geführten Verfahren hat das Landgericht Bonn mit Urteil vom 11.07.2013 einen Anspruch auf Erstattung einer Kreditbearbeitungsgebühr aus einem Darlehensvertrag des Jahres 2006 als verjährt beurteilt.

Das Gericht hielt die Klageerhebung nicht für unzumutbar. In den Urteilsgründen heißt es wie folgt:

Der Verjährungsbeginn ist auch nicht deshalb hinausgeschoben worden, weil sich erst im Laufe des Jahres 2011 eine einhellige oberlandesgerichtliche Rechtsprechung zur Frage der Wirksamkeit von formularmäßig vereinbarten Bearbeitungsentgelten herausgebildet hat.

Zwar können bei besonders verwickelter und unübersichtlicher Rechtslage, die selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag, ausnahmsweise auch erhebliche rechtliche Zweifel den Verjährungsbeginn bis zu ihrer Klärung ausschließen, weil es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn fehlt. Um einen solchen Ausnahmefall handelt es sich hier aber nicht.

Rechtsanwalt Lenné: "Es muss nun sehr sorgfältig geprüft werden, in welchen Altfällen aus den Jahren vor 2010 noch eine Klage sinnvoll ist."

Grundsätzlich sinnvoll ist eine Klage auch bei Altverträgen, solange der Kredit noch läuft, also noch bedient wird, denn dann kann wohl noch aufgerechnet werden.

Hier hilft Bankkunden der § 215 BGB:

Die Verjährung schließt die Aufrechnung und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nicht aus, wenn der Anspruch in dem Zeitpunkt noch nicht verjährt war, in dem erstmals aufgerechnet oder die Leistung verweigert werden konnte.

Sinnvoll kann eine Klage auch dann sein, wenn die Kreditbearbeitungsgebühr nicht vollständig zu Beginn der Vertragslaufzeit gezahlt wurde, sondern anteilig mit jeder einzelnen Kreditrate. In solchen Fällen käme nämlich auch nur eine anteilige Anspruchsverjährung in Betracht.

Wir prüfen gerne, ob eine Klage in Ihrem Fall erfolgversprechend ist. Kontaktieren Sie uns einfach.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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