Landgericht Bonn entscheidet in 2. Instanz gegen Postbank - Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig
Wir hatten zuletzt am 22.03.2013 davon berichtet, dass die Postbank gegen ein erstinstanzliches Urteil, das wir für einen Postbank-Kunden erstritten hatten Berufung eingelegt hatte. Heute wurde bekannt, dass das Landgericht Bonn die Postbank auch in 2. Instanz verurteilt hat. Das Aktenzeichen lautet 8 S 293/12. Die aktuelle Pressemitteilung des LG Bonn finden Sie hier. Unsere Pressemitteilung finden Sie hier.
Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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