19. November 2022

Landgericht Frankfurt: Verwahrentgelte unzulässig - Negativzinsen jetzt zurückfordern

Nach dem Landgericht Berlin und dem Landgericht Düsseldorf ist das Landgericht Frankfurt am Main nun das dritte Gericht, das Verwahrentgelte und Negativzinsen für unzulässig hält. Diesmal ging es um eine Preisklausel der Commerzbank. Wer die Gebühr gezahlt hat, hat Anspruch auf Erstattung.

Commerzbank-Kunden, die Guthaben über 250.000 € hatten, mussten bis Juli dieses Jahres oft ein Verwahrentgelt in Höhe von 0,5% des Guthabens an die Bank bezahlen.

Wie viele andere Banken versuchte die Commerzbank mit diesem Entgelt die ihr von der Europäischen Zentralbank berechneten negativen Zinsen als Kostenposition an ihre Kunden weiterzugeben.

Dem schieben immer mehr Gerichte jedoch einen Riegel vor und halten solche Vertragsklauseln für unzulässig.

Das Verwahrentgelt sei dem Wortlaut nach für die Verwahrung des Geldes geschuldet. Die Verwahrung des Geldes sei aber keine Leistung für den Kunden. Ohne Leistung bestehe auch kein Anspruch auf eine Gegenleistung.

Anspruch auf Erstattung geltend machen

Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge. Wurde Ihnen ein Verwahrentgelt berechnet?

Wenn so eine Gebühr berechnet wurde, nutzen Sie folgenden Musterbrief, um Ihre Bank zur Erstattung aufzufordern:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Kontonummer ________________ bin ich Kunde Ihres Hauses.

Für die Verwahrung meines Kontoguthabens haben Sie mir ein Verwahrentgelt in Höhe von insgesamt ___________€ in Rechnung gestellt.

Diese Gebühr dürfen Sie nach der Rechtsprechung vieler Gerichte nicht kassieren, so dass ich Sie hiermit auffordere, die Gebühren kurzfristig, spätestens jedoch bis zum _______________ (Datum 10 Tage ab heute einfügen) auf mein Konto mit der IBAN ________________________ zu überweisen.

Sollte fristgerecht keine Zahlung eingehen, werde ich die Gebühr einklagen müssen. Ich gehe davon aus, dass Sie dies nicht erforderlich machen werden.

Mit freundlichen Grüßen

 

Wenn die Frist abläuft und Sie keine zufriedenstellende Rückmeldung Ihrer Bank erhalten haben, mailen Sie uns bitte

  • Ihre Kontoauszüge auf denen die gezahlte Gebühr zu sehen ist
  • Ihren Musterbrief in Kopie
  • eine Antwort der Bank, falls vorhanden.

Wir können dann sofort prüfen, ob und in welcher Höhe Sie Ansprüche haben. Diesen Service bieten wir für Sie kostenlos.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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