22. November 2019

Landgericht Hamburg stärkt Radwegepflicht für Radfahrer

Der Herbst ist da, der Winter naht. Radfahrer müssen sich oft über die schlechte Beschaffenheit von Radwegen, zum Beispiel durch stärkere Pfützenbildung oder Herbstlaub, ärgern. Oft wird dann doch lieber die besser ausgebaute Straße befahren. Das Landgericht Hamburg hat jedoch in einem Urteil vom 10.08.2018 noch einmal die Pflicht zur Nutzung vorhandener Radwege bekräftigt.

Das Gericht hatte über einen Unfall zu entscheiden, bei dem ein Fahrradfahrer, der auf der Straße anstatt auf dem vorhandenen Radweg fuhr, gestürzt war und ein parkendes Fahrzeug beschädigt hatte. Der Radfahrer behauptete vor Gericht, ihn habe kein Verschulden getroffen, weil ihn ein LKW abgedrängt habe. Das Gericht folgte dieser Ausführung jedoch nicht, sondern verurteilte den Radfahrer zu vollem Schadensersatz.

Verkehrsverstoß: Radwegbenutzungspflicht nicht nachgekommen

Als der Radfahrer mit seinem Fahrrad die Fahrbahn der Straße benutzte, obwohl durch das Verkehrszeichen 237 eine Radwegbenutzungspflicht angeordnet war, verstieß er gegen die gesetzliche Regelung des § 2 IV 2 StVO, der die Radwegenutzung anordnet. Dieser Verkehrsverstoß des Radfahrers hat sich konkret ausgewirkt, da er nicht von einem LKW abgedrängt und zum Sturz gekommen wäre, wenn er ordnungsgemäß den Radweg benutzt hätte.

Der Radfahrer verwies daraufhin auf den schlechten Zustand des Radweges, doch auch dies blieb ohne Erfolg. Hier ist auszuführen, dass Radfahrer bei schlechten Witterungs- oder Fahrbahnverhältnissen auf dem Radweg ihre Geschwindigkeit anpassen müssen anstatt auf die Straße zu wechseln. Etwas anderes ist nur dann anzunehmen, wenn der Radweg durch Eis und Schnee unbenutzbar ist.

Sollten Sie einen Unfall mit einem Radfahrer gehabt haben, der die Straße befuhr, obwohl die Nutzung eines getrennten Radweges angeordnet war, könnte sich dies zu Ihren Gunsten hinsichtlich der Haftung auswirken. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, um die Erfolgsaussichten und das beste Vorgehen zu besprechen.

Dominik Fammler
Dominik Fammler

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Dominik Fammler ist auch Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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