17. Januar 2022

Landgericht Hamburg verurteilt Online-Casino zur Rückzahlung von rd. 62.000 €

Unsere Kanzlei hat im vergangenen Jahr zahlreiche Verfahren gegen die Anbieter illegaler Online-Casinospiele im Internet geführt. In mehreren Verfahren wurden dabei verschiedene Online-Casinos zur Rückzahlung hoher Beträge verurteilt. Zuletzt schloss sich das Landgericht Hamburg in einem von uns geführten Verfahren der mittlerweile stattlichen Zahl von Landgerichten an, die dem Verbraucher ein Rückforderungsrecht zu sprechen.

Für das Gericht spielt es dabei keine Rolle, ob der Kläger bei der Spielteilnahme erkannt hatte oder hätte erkennen müssen, dass es sich um ein illegales Glücksspiel gehandelt hat (a.A. LG München Urt. v. 13.04.2021 - 8 O 16058/20 -).

Dem Spielerschutz/Verbraucherschutz sei jedenfalls Vorrang einzuräumen, entschied das Landgericht Hamburg. Die verletzten Schutzvorschriften des Glücksspielstaatsvertrages dienen gerade dem Schutz der Spielteilnehmer vor suchtfördernden, ruinösen und/oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels.

Diese Intention des Verbotsgesetzes würde jedoch vollständig unterlaufen, wenn die Spieleinsätze, die ein Spieler tätigt, nicht erstattet werden müssten. Dass das Casino Spieleinsätze erlangte, die es nun wieder herauszugeben hat, liegt zudem einzig im Risikobereich des Online-Casinos, welches es bewusst dadurch eingegangen ist, in dem es sein verbotswidriges Online-Glücksspiel angeboten hat (vgl. LG Hamburg Urt. v. 12.01.2022 - 319 O 85/21 -).

Das Jahr 2022 beginnt damit für die Online-Casinos wie das letzte Jahr aufgehört hat. Mit einer Niederlage!

Erst im Dezember hatten gleich 4 Landgerichte (jeweils mit sehr ausführlichen Begründungen) Online-Casinos zur Rückzahlung von Spielverluste verurteilt. Die Liste der verbraucherfreundlichen Urteile ist mittlerweile lang:

  • LG Gießen Urt. v. 25.02.2021 - 4 O 84/20 -
  • LG Coburg Urt. v. 01.06.2021 - 23 O 416/20 -
  • LG Paderborn Urt. v. 08.07.2021 - 4 O 323/20 -
  • LG Aachen Urt. v. 13.07.2021 - 8 O 582/20 -
  • LG Mainz Urt. v. 14.07.2021 - 9 O 65/20 -
  • LG Nürnberg-Fürth Urt. v. 19.07.2021 - 19 O 6690/20 -
  • LG München Urt. v. 30.07.2021 - 31 O 16477/20 -
  • LG Düsseldorf Urt. v. 18.08.2021 - 2b O 154/20 -
  • LG Waldshut-Tiengen Urt. v. 21.09.2021 - 2 O 296/20 -
  • LG Paderborn Urt. v. 24.09.2021 - 4 O 424/20 -
  • LG Gießen Urt. v. 27.09.2021 - 2 O 227/20 -
  • LG Landshut Urt. v. 08.10.2021 - 75 O 1849/20 -
  • LG Köln Urt. v. 19.10.2021 - 16 O 614/20 -
  • LG Aachen Urt. v. 28.10.2021 - 12 O 510/20 -
  • LG Mönchengladbach Urt. v. 02.12.2021 - 2 O 54/21 -
  • LG Frankenthal Urt. v. 09.12.2021 - 3 O 374/20 -
  • LG Freiburg Urt. v. 10.12.2021 - 2 O 518/20 -
  • LG Braunschweig Urt. v. 14.12.2021 - 6 O 1177/21 -
  • LG Traunstein Urt. v. 20.12.2021 - 3 O 1549/21 -
  • LG Heilbronn Urt. v. 22.12.2021 - 8 O 208/20 -
  • LG Hamburg Urt. v. 12.01.2022 - 319 O 85/21 -

Die Erfolgsaussichten für geschädigte Verbraucher stehen gut. Wir beraten Sie gerne über Ihre Rückforderungsmöglichkeiten.

Alexander Münch
Alexander Münch

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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