25. Januar 2022

Landgericht Karlsruhe kündigt Verurteilung eines weiteren Online-Casinos an!

In einem von uns geführten Verfahren hat das Landgericht Karlsruhe ein bekanntes Online-Casino zur Rückzahlung von rund 14.200 € verurteilt. Das Urteil erging als Versäumnisurteil (LG Karlsruhe Versäumnisurteil vom 16.12.2021 - 5 O 36/21 -), da in dem Termin zur mündlichen Verhandlung am 16.12.2021 für das Online-Casino niemand erschienen war.

In einem solchen Fall entscheidet das Gericht durch ein sog. Versäumnisurteil. Das Gericht versah das Versäumnisurteil mit einer ausführlichen Urteilsbegründung.

Darin führte das Gericht u.a. aus, dass nach der Vorschrift des § 817 Satz 2 BGB eine Rückforderung zwar ausgeschlossen sein kann, wenn dem leistenden (Spieler/Verbraucher) gleichfalls ein Gesetz- oder Sittenverstoß zur Last fällt, dies im vorliegenden Fall jedoch dahinstehen kann, da die Vorschrift jedenfalls in Fällen wie dem hier vorliegenden nicht zur Anwendung gelangt.

Nach der Gesetzesbegründung dient der Glücksspielstaatsvertrag gerade der Bekämpfung unerlaubter Glücksspiele. Die insbesondere dem Spieler- bzw. Verbraucherschutz dienenden Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages wären letztendlich leerlaufend, dürfte das Online-Casino die zu Unrecht erlangten Gelder behalten. Gesetzeswidrigem Handeln von Casino-Anbietern würde geradezu Vorschub geleistet und die Anbieter illegaler Glücksspiele würden zum Weitermachen animiert werden, wenn die zu Unrecht erlangten Gelder nicht herauszugeben wären.

Das Gericht stellte darüber hinaus fest, dass sich der Kläger auch nicht treuwidrig verhält, wenn er zunächst die Chance auf einen Gewinn erhalten hat und sich im Anschluss an einen Verlust bei der Beklagten schadlos halten will. Es sei - schon alleine wegen deren eigenen gesetzeswidrigen Verhaltens - kein schutzwürdiges Vertrauen der Beklagten ersichtlich, wonach diese berechtigterweise hätte davon ausgehen dürfen, die Spieleinsätze endgültig behalten zu dürfen.

Das Online-Casino legte gegen das Versäumnisurteil fristgerecht Einspruch ein und beantragte die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil anzuordnen.

Das Landgericht Karlsruhe bestimmte einen neuen Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 07.02.2022.

Mit Beschluss vom 10.01.2022 wies das Landgericht Karlsruhe den Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung zurück. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nur in Betracht kommen kann, wenn vor der mündlichen Verhandlung und nach summarischer Prüfung die Einspruchspartei überhaupt Aussichten auf Erfolg hat.

Daran fehlt es nach der Meinung des Landgerichts Karlsruhe.

Das Versäumnisurteil vom 16.12.2021 beruhe im Kern nicht auf der Säumnis sondern auf bereits durch beide Parteien vorgetragene Tatsachen und der Bewertung der Rechtslage. Tatsachen, die für eine andere rechtliche Beurteilung erheblich wären, hat die Beklagte - auch im Rahmen der Einspruchsbegründung - nicht hinreichend substantiiert vorgetragen, so das Landgericht Karlsruhe.

Damit hat das Landgericht Karlsruhe bereits klar zu erkennen gegeben, dass es nicht beabsichtigt die bestehende Verurteilung zur Rückzahlung der ca. 14.200,- € aufzuheben. Am 07.02.2022 dürfte damit die nächste Verurteilung eines Online-Casinos zu erwarten sein.

Vereinbaren Sie gerne einen kostenlosen Beratungstermin mit uns. Einen Termin können Sie auch ganz einfach über unsere Internetseite vereinbaren.

Alexander Münch
Alexander Münch

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

5/5 Sterne (2 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen