Landgericht Kleve: Keine Prozesskostenhilfe für Nato-Group-Vertreter
Das Landgericht Kleve hat in mehreren von uns geführten Verfahren gegen einen führenden Vertreter der Nato Gold Capital Finance Group Inc. den von diesem gestellten Prozesskostenhilfeantrag zurückgewiesen. Der Beklagte habe nicht glaubhaft gemacht, dass er außerstande ist, die Kosten eines Verfahrens aufzubringen.
Das ist ein sehr gutes Zeichen für die von uns vertretenen Mandanten. Es darf nämlich nun weiter gehofft werden, dass Vermögen vorhanden ist, in das nach erfolgreichem Abschluss der Gerichtsverfahren hineinvollstreckt werden kann.
Mit rechtskräftigen Urteilen kann regelmäßig 30 Jahre lang vollstreckt werden.
Mehrere Geschädigte der sog. Nato-Group hatten sich an uns gewandt und uns mit der Durchsetzung von Ansprüchen beauftragt.
Anlegern wurden Darlehen zu günstigen Konditionen versprochen. Abenteuerliche Renditen sollten im Interbankengeschäft erwirtschaftet werden. Neue Kunden wurden im Schneeballsystem geworben.
Kein einziger der hier bekannten Anleger hat jedoch von seinem zunächst eingezahlten Startkapital etwas zurückerhalten. Immer wieder wurden Zahlungstermine verschoben und Kunden vertröstet. Mit einem Totalverlust der Investitionen ist ohne Prozess nach unserer vorläufigen Einschätzung zu rechnen.
Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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