18. Juli 2013

Landgericht Limburg verurteilt Anlageberater wegen Samiv AG

Unsere Mandanten hatten zunächst Geld in die ST Soga Trust AG investiert. Im Jahre 2008 tätigten unsere Mandanten aufgrund einer Empfehlung ihres Anlageberaters dann eine Anlage mit fester Laufzeit bei der Samiv AG.

Der Berater verletzte dabei seine Pflichten zur Auskunft über die von ihm an die Kläger herangetragene Anlage.

Das Landgericht Limburg verweist in seinem Urteil vom 17.05.2013 auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 01.12.2011, Az. III ZR 56/11. Hier heißt es:

„Der Anlagevermittler schuldet dem Interessenten eine richtige und vollständige Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für dessen Anlageentschluss von besonderer Bedeutung sind. …

Der Anlagevermittler muss das Anlagekonzept, bezüglich dessen er Auskunft erteilt, wenigstens auf Plausibilität, insbesondere wirtschaftliche Tragfähigkeit hin überprüfen. Ansonsten kann er keine sachgerechten Auskünfte erteilen.“

Rechtsanwalt Lenné, zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, hatte im Prozess auf diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hingewiesen und die Verurteilung des Beklagten beantragt.

Der Berater wurde nun in 1. Instanz zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe der investierten Beträge verurteilt. Außerdem muss er entgangene Zinsgewinne ersetzen.

Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt. Nun muss das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in der Sache entscheiden.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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