02. August 2013

Landgericht Stuttgart weist auf vorläufige Rechtsauffassung hin - Verfahren gegen CreditPlus Bank AG

Mit Schreiben vom 30.07.2013, bei uns heute eingegangen, weist die 13. Zivilkammer des Landgericht Stuttgart in einem von uns geführten Prozess gegen die CreditPlus Bank AG auf ihre vorläufige Rechtsauffassung hin. 

Darin heißt es:

Die Kammer weist schon jetzt auf ihre vorläufige Rechtsauffassung hin, wonach sie an der von der Beklagten zitierten früheren Rechtsauffassung der Kammer in anderer Besetzung aus dem Beschluss vom 27.12.2012 (13 S 119/12) nicht festhält.
Vielmehr ist die Kammer aktuell der Auffassung, dass die Vereinbarung der Bearbeitungsgebühr unwirksam ist.

Rechtsanwalt Lenné dazu: "Vorläufige Rechtsauffassungen können sich schnell ändern, ich bin aber für die meisten unserer Verfahren sehr optimistisch."

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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