19. Januar 2022

Landgericht Verden verurteilt Online-Casino zur Rückzahlung von rd. 130.000,- €

Das Landgericht Verden hat nachgelegt. Nachdem wir erst in der vergangenen Woche über die Verurteilung eines Online-Casinos durch das Landgericht Hamburg berichten konnten (den Artikel finden Sie hier), hat nun auch das Landgericht Verden einen Anbieter von illegalen Casinospielen im Internet zur Rückzahlung der Spielverluste verurteilt.

Das Landgericht Verden hat dabei ausgeführt:

„Ein Rückforderungsausschluss ist dann nicht mit dem gesetzgeberisch verfolgten Sinn und Zweck des Bereicherungsrechts vereinbar, wenn die Rechtswidrigkeit des Geschäfts auf Vorschriften beruht, die gerade - wie in diesem Fall den leistenden Vertragsteil zu schützen beabsichtigen. Die Vorschriften des GlüStV dienen gemäß § 1 Satz 1 GlüStV insbesondere dem Schutz der Spielteilnehmer vor suchtfördernden, ruinösen und/oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels. Auch die vorliegend zur Anwendung kommende Schutznorm des § 4 Abs. 4 GlüStV dient zumindest auch dem Zweck, illegales Glücksspiel zum Schutze der jeweiligen Spieler zu schützen (vgl. LG Gießen, Urteil vom 21.01.2021 - 4 0 84/20, S, 4). Die Anwendung der Kondiktionssperre in diesem Fall würde zu einem nicht mit der Rechtslage in Einklang zu bringenden Ergebnis in Form eines Unterlaufens der Verbotsvorschrift führen, da sie zur Folge hätte, dass die getätigten Spieleinsätze aufgrund ihrer Kondiktionsfestigkeit beim Veranstalter des illegalen Online-Glücksspiels verblieben.“ (Hervorhebung durch uns)

Auch das Landgericht Verden folgt damit den zuletzt ergangenen Entscheidungen, dass letztendlich dahinstehen kann, ob Spielteilnehmer sich einer möglichen Illegalität der angebotenen Glücksspiele (leichtfertig) verschlossen haben könnten. Entscheidend ist der Sinn und Zweck des Verbotsgesetzes. Das Online-Glücksspiel Verbot des § 4 Abs. 4 Glückspielstaatsvertrag 2012 dient überwiegend dem Schutz des Spielers. Für die Mehrzahl der Gerichte kann daher dahinstehen, ob dem teilnehmenden Spieler die mögliche Illegalität des Online-Glücksspiels hätte bekannt sein müssen.

Der Jahresbeginn verläuft alles andere als gut für die Online-Casinos, konnten diese doch in jüngster Zeit kein Gericht mehr zur Abweisung einer Verbraucherklage bewegen. Das Landgericht Karlsruhe hat bereits die nächste Verurteilung eines Online-Casinos angekündigt. Wir werden in Kürze darüber berichten.

Alleine in den Monaten Dezember 2021 und nun auch Januar 2022 ergingen gleich 8 Urteile verschiedener Landgerichte gegen unterschiedliche Online-Casinos.

Wir prüfen ihre Rückforderungsansprüche gerne für Sie. Buchen Sie gleich hier ein kostenloses Beratungsgespräch.

Alexander Münch
Alexander Münch

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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