Lebensversicherung zahlt nach Todesfall nicht – Welche Rechte haben Angehörige?
Der Abschluss einer Lebensversicherung erfolgt regelmäßig mit dem Ziel, die Familie oder nahe Angehörige im Ernstfall finanziell abzusichern. Umso belastender ist es, wenn nach dem Todesfall statt der erwarteten Auszahlung plötzlich ein Schreiben der Versicherung eingeht, in dem Leistungen abgelehnt oder der gesamte Vertrag infrage gestellt wird.
Viele Betroffene fragen sich dann: Darf die Versicherung das überhaupt – oder bestehen trotzdem Ansprüche auf die vereinbarte Versicherungssumme?
Auszahlung verweigert – Versicherung beruft sich auf Angaben aus dem Antrag
In einem Fall aus unserer Beratungspraxis wandte sich eine Hinterbliebene an uns, nachdem die Versicherung die Auszahlung der vereinbarten Todesfallleistung abgelehnt hatte.
Zur Begründung wurde erklärt, dass beim Abschluss der Versicherung relevante Gesundheitsangaben nicht vollständig erfolgt seien. Nach Auffassung des Versicherers seien deshalb die Voraussetzungen erfüllt, um sich nachträglich vom Vertrag zu lösen.
Gleichzeitig wurden zur Begründung medizinische Informationen herangezogen, die im Verlauf der Leistungsprüfung eingeholt worden sein sollen.
Für die Betroffene stellte sich nicht nur die Frage, ob die Ablehnung überhaupt rechtlich haltbar ist, sondern auch, ob die verwendeten Gesundheitsdaten in zulässiger Weise beschafft wurden.
Bedeutet eine angebliche Anzeigepflichtverletzung automatisch den Verlust des Versicherungsschutzes?
Nein. Auch wenn Versicherungen sich häufig auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht berufen, führt dies nicht automatisch dazu, dass jede Leistung verweigert werden darf.
Ob eine Ablehnung wirksam ist, hängt regelmäßig von zahlreichen Einzelheiten ab.
Entscheidend können insbesondere folgende Punkte sein:
• Welche Gesundheitsfragen im Antrag konkret gestellt wurden
• Welche Kenntnisse der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Abschlusses hatte
• Ob die Fragen eindeutig formuliert waren
• Ob die Voraussetzungen für Rücktritt oder andere Maßnahmen tatsächlich erfüllt sind
• Ob die Versicherung die gesetzlichen Vorgaben eingehalten hat
• Welche Informationen überhaupt verwertet werden dürfen
Gerade bei älteren Versicherungsverträgen oder umfangreichen Gesundheitsabfragen lohnt sich häufig eine genaue rechtliche Prüfung.
Darf die Versicherung medizinische Unterlagen beliebig anfordern?
Viele Betroffene gehen davon aus, dass Versicherungen nach einem Leistungsfall uneingeschränkt Einsicht in sämtliche Gesundheitsdaten nehmen dürfen. Das ist jedoch rechtlich nicht selbstverständlich.
Gesundheitsdaten genießen einen besonders hohen Schutz.
Zu prüfen ist unter anderem:
• Für welche Ärzte oder Einrichtungen eine Schweigepflichtentbindung erklärt wurde
• Ob der Umfang der Einwilligung eingehalten wurde
• Welche Daten konkret abgefragt wurden
• Ob datenschutzrechtliche Anforderungen erfüllt sind
• Ob eine Verarbeitung sensibler Informationen zulässig war
Sollten Daten außerhalb einer wirksamen Grundlage erhoben worden sein, kann dies erhebliche Bedeutung für die weitere Leistungsprüfung haben.
Was können Hinterbliebene jetzt tun?
Wer eine Ablehnung der Lebensversicherung erhält, sollte keine vorschnellen Schlüsse ziehen und Unterlagen sorgfältig prüfen lassen.
Je nach Sachverhalt kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht:
• Prüfung der Ablehnungsbegründung
• Analyse des Versicherungsantrags
• Überprüfung der Gesundheitsangaben
• Kontrolle der Datenerhebung und Leistungsprüfung
• außergerichtliche Geltendmachung der Versicherungsleistung
• gerichtliche Durchsetzung berechtigter Ansprüche
Häufig ergibt erst die vollständige Aufarbeitung der Unterlagen ein klares Bild über die tatsächlichen Erfolgsaussichten.
Wie unsere Kanzlei unterstützen kann
Unsere Kanzlei begleitet Betroffene bei Auseinandersetzungen mit Versicherungsunternehmen und unterstützt insbesondere bei:
• Prüfung verweigerter Leistungen aus Lebensversicherungen
• rechtlicher Bewertung von Rücktrittserklärungen
• Analyse medizinischer und versicherungsrechtlicher Unterlagen
• Überprüfung datenschutzrechtlicher Fragestellungen
• außergerichtlicher und gerichtlicher Anspruchsdurchsetzung
Unser Ziel ist es, Betroffenen eine belastbare rechtliche Einschätzung ihrer Möglichkeiten zu geben.
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Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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