Lenné in der Rheinischen Post zu verschwundenen 100 Mio. € bei Volksbank
Nachdem 100 Millionen Euro von einem Konto der Volksbank Düsseldorf Neuss verschwunden sind, ist noch immer nichts Genaueres über die Vorgänge bekannt. In einem aktuellen Artikel der Rheinischen Post kommt Guido Lenné als Bankexperte zu Wort. Der Leverkusener Anwalt zeigt Unverständnis für das Verhalten des Bankvorstands. „Geldeingänge in dieser Größenordnung gehen über den üblichen Geschäftsvorgang hinaus, und da müssen Verantwortliche einer Bank schon genauer hinschauen“, so Lenné. Diese Affäre sei nach Auffassung des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht ein unglaublicher Vorgang, aus dem auch personelle Konsequenzen gezogen werden müssten.
100 Millionen Euro nach Überweisung ins Ausland nicht mehr auffindbar
Bei der Volksbank Düsseldorf Neuss waren 100 Millionen Euro verschwunden, die von einer ehemaligen leitenden Angestellten der französischen Modekette Kiabi auf ein Konto einer Kiabi-Tochter bei der Volksbank, von dort auf ein weiteres Konzern-Konto in der Türkei überwiesen und anschließend an weitere Stellen weitergereicht worden sein sollen. Kiabi forderte das Geld von der Volksbank zurück, die dafür 30 Millionen Euro Rückstellungen gebildet und eine Garantie über 70 Millionen Euro vom Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken erhalten hat. Für eine komplette Rückzahlung hätte die Volksbank aktuell nach den Vorschriften des Eigenkapital-Regelwerks Basel III zu wenig Gesamtkapital. Aktuell scheint Kiabi jedoch noch nicht auf Rückzahlung der vollen Summe klagen zu wollen.
Lenné: Bei Geldwäscheverdacht haben Banken Prüfpflichten
Bei Transaktionen mit so hohen Summen müssten bei einer Bank eigentlich „alle roten Warnlichter angehen“, mahnt Lenné. Es gebe für solche Fälle gesonderte Prüfpflichten, insbesondere bei der Annahme des Geldes. Wenn das Geld anschließend von einem Konto des Unternehmens auf ein anderes fließe, seien die Prüfpflichten weniger streng. Selbst dann, wenn das Zielkonto nicht in der EU liege.
In solchen Fällen muss also der Geldwäscheverdacht ausgeschlossen werden. Tritt ein solcher Verdachtsfall ein, muss das der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen in Köln und der zuständigen Staatsanwaltschaft gemeldet werden. Wäre ein möglicher Geldwäscheverdacht nicht auszuschließen gewesen, hätte die Volksbank das Konto auch vorsorglich sperren können, erklärt der Leverkusener Anwalt.
Die Volksbank hatte in diesem Zusammenhang lediglich öffentlich angegeben, dass nicht jeder Geldtransfer gleich auf Geldwäsche hindeute, etwa wenn das Geld lediglich von einem auf ein anderes Konto desselben Unternehmens übertragen würde, wie in diesem Fall. Den vollständigen Artikel der Rheinischen Post finden Sie hier.
Dieser Fall verdeutlicht die Notwendigkeit strengerer Kontrollen im Bankensektor und wie schnell große Geldsummen verschwinden können. Wem das geschieht, der kann sich in der Anwaltskanzlei Lenné kostenlos in einem unverbindlichen Erstgespräch beraten lassen.
Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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