LG Bayreuth: Schufa zu Schadensersatz und mehr Transparenz verurteilt
Mit einem aktuellen Urteil gegen die Schufa hat das Landgericht Bayreuth die Verbraucherrechte erheblich gestärkt. Mit Beschluss vom 29.04.2025 (Az.: 31 O 593/24) verurteilte das Gericht die Schufa zur Zahlung von 3.000 € Schadensersatz und verpflichtet die Auskunftei, Verbrauchern zukünftig Auskunft über die Berechnung von übermittelten Score-Werten zu erteilen.
Geklagt hatte eine Verbraucherin, die aufgrund von negativen Bonitätsbewertungen wiederholt keinen Kredit von Banken erhalten hatte. Die Finanzinstitute hatten von der Schufa automatisiert berechnete Score-Werte erhalten, die zu keinem Zeitpunkt einer menschlichen Kontrolle unterlegen hatten.
Schufa-Score: automatisierte Entscheidung stellt DSGVO-Verstoß dar
Im Einklang mit der aktuellen europäischen Rechtsprechung befand das LG Bayreuth, dass der Schufa-Score gemäß Art. 22 DSGVO eine automatisierte Entscheidung darstelle und folglich umfassenden Transparenz- und Schutzpflichten unterliege. Denn es handelt sich dabei um einen automatisiert ermittelten Wahrscheinlichkeitswert, der die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der betreffenden Person maßgeblich beeinflusst, indem er als Grundlage für finanzielle Entscheidungen Dritter dient – in diesem Fall, die Entscheidung der Banken, einen Kredit zu verwehren.
In seiner Urteilsbegründung stellte das Gericht klar, dass es sich bei dem Schufa-Score nicht um eine bloße Meinungsäußerung handele, sondern vielmehr um eine Tatsachenbehauptung, die konkrete Folgen nach sich ziehe: etwa dass ein Verbraucher aufgrund eines schlechten Scores kein Darlehen bekomme oder keine Verträge abschließen könne. Aufgrund der potenziellen wirtschaftlichen Konsequenzen hätten Verbraucher Anspruch auf Transparenz in Bezug auf die Ermittlung des Scores. Da der Algorithmus der Schufa die Personen in Risikogruppen einteilt, denen entweder mehr oder weniger wirtschaftliche Handlungsfähigkeit eingeräumt wird, unterliege die Berechnung des Score-Wertes strengen datenschutzrechtlichen Maßstäben, so das Gericht.
LG Bayreuth verpflichtet Schufa zu Transparenz bzgl. Berechnung des Scores
In der Folge verpflichtete das LG Bayreuth die Schufa dazu, im Zusammenhang mit einem übermittelten Score-Wert offenzulegen, welche Daten zur jeweiligen Person herangezogen wurden und in welchem Umfang sich ein einzelnes Datum auf das Endergebnis ausgewirkt hat. Darüber hinaus müsse dargestellt werden, inwiefern sich der Score verändert hätte, wenn ein einzelnes Datum nicht verwendet worden wäre.
Außerdem stellte das Gericht klar, dass eine pauschale Berufung der Schufa auf Geschäftsgeheimnisse nicht genüge, um eine Offenlegung dieser Informationen zu verweigern. Die geforderte Transparenz sei notwendig, damit Betroffene – gemäß DSGVO – die Möglichkeit zur Überprüfung und Korrektur hätten.
Schufa muss 3.000 € Schadensersatz zahlen
Das LG Bayreuth erkannte außerdem an, dass die Unsicherheit der Klägerin über die Datenverarbeitung und Bewertung durch die Schufa eine erhebliche Beeinträchtigung darstellen könne und in der Folge unter Art. 82 DSGVO falle. Der zugesprochene Schadensersatz gründete daher nicht auf konkreten finanziellen Nachteilen, sondern auf dem umfassenden Kontrollverlust und der empfundenen Ohnmacht bzgl. des intransparenten Systems zur Berechnung des Schufa-Scores.
Zwar hat die Schufa gegen das Urteil des LG Bayreuth Berufung eingelegt, dennoch ist die Signalwirkung des Beschlusses für mehr Verbraucherschutz nicht zu unterschätzen. Denn die Richter machten deutlich, dass Geschäftsgeheimnisse keine Bonitätsbewertungen hinter verschlossenen Türen rechtfertigten. Mit dieser Auffassung schließt sich das Gericht weiteren aktuellen Entscheidungen gegen die Schufa an, welche die Prozesse bei der Auskunftei infrage stellen.
Nicht nachvollziehbare negative Scores anwaltlich prüfen lassen
Wenn auch Sie durch negative Schufa-Einträge in Ihrer Handlungsfähigkeit beeinträchtigt wurden, aber nicht nachvollziehen können, wie der errechnete Score zustande kam, lohnt sich eine Prüfung durch einen Anwalt. Dafür stehen wir Ihnen in der Anwaltskanzlei Lenné gerne zur Seite. Wir prüfen, ob die Möglichkeit zur Löschung eines fehlerhaften Eintrags und möglicherweise sogar ein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch und lassen Sie sich von uns zu Ihrem Fall beraten.

Anna-Christina vom Brocke
Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Anna-Christina vom Brocke ist auch Bankkauffrau.
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