15. Februar 2022

LG Frankfurt: BaFin nicht für Wirecard-Verluste haftbar

Seit dem Zusammenbruch des Zahlungsdienstleisters Wirecard im Juni 2020 wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht immer wieder von Geschädigten mitverantwortlich gemacht. Ihr wird vorgeworfen, zu lange untätig geblieben zu sein. Teilweise hieß es sogar, die Behörde habe den DAX-Konzern in Schutz genommen, u. a. mit einem Leerverkaufsverbot.

Zur Insolvenz von Wirecard war es gekommen, nachdem das Unternehmen Luftbuchungen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro zugegeben hatte. Seitdem ermittelt die Münchner Staatsanwaltschaft u. a. wegen Betrug, Bilanzfälschung, Marktmanipulation und Geldwäsche. Laut den Ermittlungen könnten sich die Schäden tatsächlich auf über drei Milliarden Euro belaufen.

Vier Klagen gegen BaFin abgewiesen

Vor dem Landgericht Frankfurt am Main wurden im Januar nun vier Verfahren verhandelt, in denen Geschädigte gegen die BaFin geklagt hatten. Dabei ging es um Beträge zwischen 3.000 und 60.000 Euro. In allen vier Verfahren kam die 4. Zivilsenatskammer zu dem Schluss, dass die Finanzaufsicht nicht für finanzielle Schäden aufkommen müsse (Urteile vom 19.01.2022, Az.: 2-04 O 65/21, 2-04 O 531/20, 2-04 O 561/20, 2-04 O 563/20).

Die Kläger hatten der BaFin vorgeworfen, Marktmanipulationen seitens des Zahlungsdienstleisters nicht verhindert und Hinweise auf Straftaten nicht angemessen überprüft zu haben. Das Gericht vertrat jedoch die Auffassung, dass hier kein sogenannter Drittschutz bestünde. Die Finanzaufsichtsbehörde handle gemäß eigenen Angaben im öffentlichen Interesse, nicht im Interesse einzelner Anleger. Daher hafte die BaFin auch nicht für Verluste der individuellen Anleger – auch dann nicht, wenn sich herausstellen würde, dass sie ihre Amtspflichten verletzt hätte.

Urteile noch nicht rechtskräftig

Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Eigentlich sollten im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal vor dem LG Frankfurt noch über 60 weitere Amtshaftungsklagen gegen die BaFin verhandelt werden. Doch zur Verhandlung kam es nicht. Das Gericht hatte einen Antrag der Klägeranwälte auf Verlegung des Verhandlungstermins abgelehnt, woraufhin die Anwälte einen Befangenheitsantrag gegen die Richter stellten.

Eine weitere Amtshaftungsklage gegen die BaFin vor der 8. Zivilkammer des LG Frankfurt am Main war bereits im November 2021 zurückgewiesen worden (Urteil vom 05.11.2021, Az.: 2-08 O 98/21). Der Kläger hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt.

Wer haftet für Verluste?

Auch wenn die Urteile noch nicht rechtskräftig sind, dürften die Chancen der geschädigten Anleger schlecht stehen, von der BaFin Schadensersatz verlangen zu können. Anders zeichnet sich die Lage bei Schadensersatzklagen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY ab. Hier hatte das Oberlandesgericht München die Rechtsprechung des Landgerichts München kritisiert, welches über 100 Klagen gegen EY abgewiesen hatte. Den Beitrag dazu finden Sie hier.

Immer wieder kommt es zu Insolvenzen aufgrund von Schneeballsystemen und Betrugsmaschen, die für die Anleger mit hohen finanziellen Schäden einhergehen. In unserer Kanzlei vertreten wir zahlreiche Mandanten, die Opfer solcher Betrugsmaschen geworden sind, und kämpfen dafür, möglichst große Teile ihrer Investitionen zu retten. Wenn auch Sie um Ihr angelegtes Geld fürchten, lassen Sie sich von uns unverbindlich in einem kostenlosen Erstgespräch beraten.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

4,2/5 Sterne (5 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen