LG Memmingen: Verstoß gegen Einzahlungslimit begründet Schadensersatzanspruch gegen Online-Sportwettenanbieter
In einer von uns jüngst erstrittenen Entscheidung hat das Landgericht Memmingen den Sportwettenanbieter Bet-at-home zu Schadensersatz verurteilt, nachdem dieser gegen das monatliche Einzahlungslimit in Höhe von 1.000 € verstoßen hatte.
Überzeugende Entscheidung des Landgerichts Memmingen
Mit Urteil vom 03.07.2025 – 34 O 1733/24 – hat das Landgericht Memmingen den Sportwettenanbieter zu Schadensersatz verurteilt, da dieser gegen das im Glücksspielstaatsvertrag geregelte und damit verbindliche Einzahlungslimit verstoßen hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Gegenstand des Klageverfahrens war, dass der Kläger bei dem Sportwettenanbieter monatlich mehr als 1.000 € einzahlen konnte und dadurch erhebliche Verluste erlitt. Nach dem Glücksspielstaatsvertrag haben Sportwettenanbieter das Einzahlungslimit strikt zu beachten. Dieses gilt anbieterübergreifend. Das Landgericht Memmingen führt hierzu zutreffend aus:
„Da das Limit anbieterübergreifend ist, ist es nach § 6c Abs. 1 S. 7 GlüStV erschöpft, wenn die Summe der Einzahlungen eines Spielers in einem Kalendermonat gegenüber allen Veranstaltern und Vermittlern von öffentlichen Glücksspielen im Internet das festgelegte Limit erreicht. Ist das Limit erreicht, dürfen in diesem Monat keine weiteren Einzahlungen des Spielers erfolgen bzw. entgegengenommen werden, § 6c Abs. 1 S. 8 GlüStV.“
Sofern ein Spieler eine Erhöhung des Einzahlungslimits beantragt, muss er dem Anbieter entsprechende Nachweise vorlegen. Als legitimer Nachweis gilt beispielsweise eine Gehaltsabrechnung, aus der hervorgeht, dass der Spieler wirtschaftlich in der Lage ist, auch mehr als 1.000 € monatlich zu setzen. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger zu keinem Zeitpunkt entsprechende Einkommensnachweise vorgelegt. Daher kommt es – so das Landgericht Memmingen zutreffend – auch nicht darauf an, ob er sich die Erhöhung theoretisch hätte leisten können:
„Ob die Voraussetzungen für eine Limiterhöhung nach den Einkommensverhältnissen des Klägers überhaupt tatsächlich vorlagen und ob die Heranziehung von sog. Schufa-G-Auskünften zur Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers ausreichend ist, kann deshalb dahinstehen.“
Da der Sportwettenanbieter die Vorschriften zum Einzahlungslimit nicht beachtet hat, wurde dem Kläger ein Schadensersatzanspruch zugesprochen.
Sind auch Sie betroffen? Wir helfen gerne weiter!
Haben auch Sie bei einem oder mehreren Sportwetten- oder Glücksspielanbietern monatlich mehr als 1.000 € einzahlen können, ohne dass Sie das Limit erhöhen ließen oder entsprechende Einkommensnachweise eingereicht haben? Dann vereinbaren Sie gerne einen Termin für eine kostenlose Erstberatung bei uns.

Kerstin Messerschmidt
Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
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