24. November 2022

LG München entscheidet im Wirecard-Insolvenzverfahren gegen Aktionäre

Rund 22.000 Aktionäre fordern nach der Insolvenz von Wirecard Schadensersatz und wollen damit im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Nach einem ersten Urteil des Landgerichts München sind sie jedoch überhaupt keine Gläubiger des insolventen Zahlungsdienstleisters, sondern gehen als Aktionäre wohl leer aus.

Die Rechtsfrage ist von riesiger wirtschaftlicher Bedeutung, denn die Wirecard-Aktionäre fordern rund sieben Milliarden Euro.

Die anderen Wirecard-Gläubiger, wie Banken und Sozialkassen, haben Ansprüche über "nur" 3,3 Milliarden Euro zur Insolvenztabelle angemeldet.

Bleiben die Aktionäre unberücksichtigt, erhöht sich die Insolvenzquote für die sonstigen Gläubiger also massiv.

Zu verteilen gibt es aktuell rund eine Milliarde Euro.

Die Aktionäre beanspruchen daran ihren Anteil und argumentieren, sie seien von Wirecard getäuscht worden und hätten keine Aktien gekauft, wenn sie die Wahrheit über die manipulierten Bilanzen gekannt hätten.

Das Landgericht München war davon nicht überzeugt und hält die Einordnung der Ansprüche von Aktionären als Insolvenzforderung für "mit den Grundwerten des Insolvenzrechts nicht vereinbar".

Aktionäre sind die Eigentümer des Unternehmens und kommen im Falle der Unternehmenspleite erst zum Zuge, wenn alle anderen Gläubiger befriedigt sind.

Das passiert in der Praxis natürlich so gut wie nie.

Die Frage an wen die Insolvenzmasse zu verteilen ist, wird wohl letztlich erst der Bundesgerichtshof klären.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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