04. Mai 2025

LG Osnabrück: Verstoß gegen das Einzahlungslimit begründet Erstattungsanspruch gegen Glücksspielanbieter Betkick

In einer weiteren von uns erstrittenen Entscheidung hat das Landgericht Osnabrück den Glücksspielanbieter Betkick (Betano) zu Schadensersatz verurteilt, nachdem der Anbieter gegen das Einzahlungslimit in Höhe von 1.000 € verstoßen hat. Mehr zu der Entscheidung erfahren Sie hier.

Landgericht Osnabrück stellt Verstoß gegen das Einzahlungslimit fest

Das Landgericht Osnabrück hat mit von uns erstrittenem Urteil vom 23.04.2025 den Glücksspielanbieter Betkick zu Schadensersatz verurteilt, nachdem dieser gegen das nach dem Glücksspielstaatsvertrag einzuhaltende Einzahlungslimit verstoßen hat. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, reiht sich jedoch in Reihe weiterer von uns erfolgreich erstrittener Entscheidungen ein.

Grundlage der aktuellen Entscheidung war, dass der Glücksspielanbieter eine Konzession erhalten hat, nach welcher das monatliche Einzahlungslimit 1.000 € nicht übersteigen darf. Eine Erhöhung bis zu 10.000 € ist nur im Einzelfall möglich, und auch nur dann, wenn der Spieler seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in geeigneter Weise nachweist.

Entsprechende Nachweise wurden von dem Kläger nicht eingereicht. Der Glücksspielanbieter führte lediglich eine Schufa-Abfrage in Bezug auf den Kläger durch. Im Anschluss konnte der Kläger in drei Monaten jeweils 10.000 € einzahlen. Der dem Kläger entstandene Schaden war hierbei immens.

Das Gericht ist unseren Ausführungen gefolgt und hat dem Kläger einen Anspruch auf Schadensersatz zugesprochen. Richtigerweise kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass es sich bei den Vorschriften zum Einzahlungslimit um Spielerschutzvorschriften handelt.

Der Auffassung des Glücksspielanbieters, dass eine Schufa-Abfrage genügen soll, um die wirtschaftlichen Verhältnisse des Spielers prüfen, ist das Gericht nicht gefolgt:

„Eine Schufa-Abfrage erfüllt jedoch nicht die Anforderungen, um eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in geeigneter und nachprüfbarer Weise nachzuweisen. Eine Schuldenfreiheit erbringt keine Aussage über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, vielmehr ist insoweit die Vorlage von Bankauszügen oder Einkommensnachweisen erforderlich. Auch für Personen mit geringem Einkommen kann der Schufa-Nachweis bei Schuldenfreiheit positiv ausfallen, ohne dass dies bedeutet, dass monatlich über 1.000 € für Online-Sportwetten ausgegeben werden können.“

Aus dem im Klageverfahren vorgelegten Verdienstbescheinigungen ergab sich, dass sich der Kläger ein monatliches Einzahlungslimit von 10.000 € nicht leisten konnte. Der Glücksspielanbieter hat gegen seine Pflichten aus dem mit dem Kläger abgeschlossenen Vertrag verstoßen, indem keine ausreichende finanzielle Überprüfung des Klägers erfolgt ist. Der Glücksspielanbieter hätte Einsätze über 1.000 € daher vom Kläger nicht entgegennehmen dürfen. Hieraus ergibt sich schließlich ein Schadensersatzanspruch des Klägers gegen den Glücksspielanbieter.

Haben auch Sie bei einem Glücksspielanbieter mehr als 1.000 € einzahlen können, ohne dass die Voraussetzungen für eine entsprechende Erhöhung gegeben waren? Dann buchen Sie gerne einen Termin zu einer kostenlosen Erstberatung.

von Kerstin Messerschmidt
Kerstin Messerschmidt

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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