LG Osnabrück: Verstoß gegen das Einzahlungslimit begründet Erstattungsanspruch gegen Glücksspielanbieter Betkick
Erneuter Erfolg: Landgericht Osnabrück verurteilt Betkick (Betano) wegen Verstoßes gegen Einzahlungslimit
In einem weiteren von unserer Kanzlei erfolgreich geführten Verfahren hat das Landgericht Osnabrück den Glücksspielanbieter Betkick (Betano) zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Anlass war die Missachtung des gesetzlich vorgeschriebenen monatlichen Einzahlungslimits in Höhe von 1.000 €. Weitere Informationen zur Entscheidung finden Sie hier.
Landgericht erkennt Missachtung des Limits an
Mit Urteil vom 23. April 2025 hat das Landgericht Osnabrück festgestellt, dass der Anbieter Betkick gegen die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags verstoßen hat und dem geschädigten Spieler Schadensersatz zusteht. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bestätigt es unsere Rechtsauffassung und reiht sich in eine Reihe erfolgreicher Urteile unserer Kanzlei ein.
Konkret war Betkick dazu verpflichtet, ein monatliches Einzahlungslimit von 1.000 € zu beachten, da dies Voraussetzung der erteilten Glücksspiellizenz ist. Eine Ausweitung dieses Betrags auf bis zu 10.000 € ist laut Gesetz nur dann möglich, wenn der Spieler seine finanzielle Leistungsfähigkeit in nachvollziehbarer Form belegt.
Im vorliegenden Fall hatte der Kläger keine entsprechenden Unterlagen eingereicht. Der Anbieter begnügte sich mit einer Schufa-Abfrage, erlaubte dem Kläger jedoch dennoch, über einen Zeitraum von drei Monaten jeweils 10.000 € einzuzahlen – mit entsprechend hohen Verlusten.
Das Gericht folgte unserer Argumentation und sprach dem Kläger Schadensersatz zu. Dabei stellte es ausdrücklich klar, dass das Einzahlungslimit dem Schutz der Spieler dient und daher strikt einzuhalten ist.
Schufa-Auskunft nicht ausreichend als Nachweis
Der Versuch des Anbieters, die Prüfung der finanziellen Verhältnisse allein auf eine Schufa-Abfrage zu stützen, wurde vom Gericht zurückgewiesen:
„Eine Schufa-Abfrage genügt nicht, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in geeigneter Weise zu belegen. Eine positive Schufa-Auskunft sagt nichts darüber aus, ob ein Spieler sich monatliche Einsätze in Höhe von über 1.000 € leisten kann. Aussagekräftig wären z. B. Kontoauszüge oder Gehaltsnachweise. Auch Personen mit geringem Einkommen können schuldenfrei sein, ohne dass sie die Mittel für hohe Wettbeträge haben.“
Die im Verfahren vorgelegten Einkommensnachweise belegten, dass sich der Kläger die monatlichen Einzahlungen in dieser Höhe nicht leisten konnte. Da Betkick es versäumt hatte, eine angemessene finanzielle Überprüfung vorzunehmen, hätte der Anbieter Einzahlungen über dem Limit gar nicht akzeptieren dürfen. Aus dieser Pflichtverletzung ergibt sich ein Anspruch auf Schadensersatz.
Auch betroffen? Wir helfen weiter
Haben auch Sie bei einem Glücksspielanbieter mehr als 1.000 € monatlich eingezahlt, ohne dass die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt waren? Dann vereinbaren Sie gerne einen Termin für eine kostenfreie Erstberatung.

Kerstin Messerschmidt
Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
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