03. September 2024

LG Stralsund: Schmerzensgeld wegen Sexting und „Dick-Pics“

Das Versenden von sog. „Dick-Pics“, belästigender Nachrichten und einem Masturbationsvideo per Instagram kam einen 23 Jahre alten Mann nun mit insgesamt 12.500 Euro teuer zu stehen. Er wurde wegen des Versands der belästigenden und pornografischen Inhalte sowohl vom Amtsgericht als auch vom Landgericht Stralsund mehrfach verurteilt. Der Beklagte hatte einer Frau, die durch Auftritte in einer Fernsehserie und in den sozialen Medien bekannt war, über Instagram ungefragt Bilder seines Penis, anzügliche Nachrichten und ein pornografisches Video geschickt.

Mann muss wegen Versand pornografischer Bilder Schmerzensgeld zahlen

Als Reaktion auf Instagram-Storys der Klägerin hatte der junge Mann ihr zunächst Nachrichten geschickt, in denen er sie sehr eindeutig aufforderte, Geschlechtsverkehr mit ihm zu haben. Anschließend folgten über einen Zeitraum von mehreren Monaten Fotos seines Geschlechtsorgans in verschiedenen Erektionsstadien. Schließlich bekam die Frau ein Video von ihm. Dieses enthielt eine Collage aus Bildern der Klägerin sowie vom Penis des Mannes und zeigte ihn zudem beim Masturbieren. Persönlichen Kontakt zwischen den beiden soll es laut Angaben des Gerichts nie gegeben haben.

In seinem Urteil vom 06.06.2024 (Az.: 4 O 19/24) verurteilte das Landgericht Stralsund den Beklagten nun zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro an die Klägerin. Zuvor war vom Amtsgericht Stralsund wegen des gleichen Tatbestands bereits ein Strafbefehl über 2.400 Euro gegen den Mann rechtskräftig erlassen und weiteres derartiges Verhalten unter Androhung einer Ordnungshaft untersagt worden. Außerdem muss der Mann nun die Kosten für Anwälte und Gericht tragen, sodass ihm Kosten von insgesamt über 12.500 Euro entstehen.

Versand von „Dick-Pics“ ist gemäß Strafgesetzbuch strafbar

Wichtig zu wissen: Das Versenden sog. „Dick-Pics“ gilt gemäß Paragraf 184 Strafgesetzbuch als Straftat, da hierbei pornografische Inhalte versandt werden, ohne dass dafür die Zustimmung des Empfängers vorliegt. In der Anwaltskanzlei Lenné stehen wir Menschen zur Seite, die auf ähnliche Weise mit anzüglichen Inhalten belästigt werden. Wir sorgen dafür, dass die Belästigung eingestellt wird, und reichen, wenn möglich, eine Klage auf Schmerzensgeld ein. Betroffene können einfach einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren und sich unverbindlich von uns beraten lassen.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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