25. Oktober 2013

LG Stuttgart: Klageerhebung wegen Kreditgebühren vor 2011 unzumutbar

files/assets/bilder/LG Stuttgart.jpgIn einem von uns geführten Berufungsprozess vor dem Landgericht Stuttgart wegen der Erstattung einer von einer Bank berechneten Kreditbearbeitungsgebühr, hat das Gericht in 2. Instanz zu Gunsten des von uns vertretenen Klägers entschieden. Der Kreditvertrag war aus dem Jahr 2007. Die Klage war erst im Jahr 2012 erhoben worden. Rechtzeitig, wie das Urteil bestätigt. Wie begründet das LG Stuttgart seine Entscheidung?

 

Im Urteil vom 23.10.2013 begründet das Landgericht Stuttgart seine Entscheidung wie folgt:

Die Rechtsunkenntnis des Gläubigers kann aber den Verjährungsbeginn hinausschieben, wenn eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage vorliegt, die selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag. In diesem Fall fehlt es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn.

Im hier zu entscheidenden Rechtsstreit wusste die Klägerin zwar, dass ihr das Bearbeitungsentgelt von der Beklagten einseitig und ohne konkrete Gegenleistung vorgegeben war. Für die Klägerin und auch einen spezialisierten, sie beratenden Rechtsanwalt war aber damals in der unsicheren und zweifelhaften, von divergierenden Meinungen und Entscheidungen geprägten Rechtslage nicht erkennbar, dass sich im Laufe der Jahre 2010 und 2011 eine obergerichtliche Rechtsprechung herauskristallisieren würde, welche das Bearbeitungsentgelt - anders als das Disagio - als eine unwirksame Preisnebenabsprache einordnen würde. Erst die Veröffentlichungen im Jahr 2011 gaben im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB Anlass, von einer unwirksamen Vereinbarung und damit von einem Bereicherungsanspruch auszugehen.

Das Landgericht steht mit seiner Entscheidung nicht allein, es gibt jedoch auch anderslautende Urteile z.B. aus Mönchengladbach und Bonn. Hier wird erst der Bundesgerichtshof klarstellen, welche Auffassung als richtig anzunehmen ist.

Setzt sich die Auffassung des LG Stuttgart durch, könnten Ansprüche auf Erstattung von Kreditbearbeitungsgebühren noch aus den letzten 10 Jahren eingefordert werden.

"Heute ist ein hervorragender Tag für den Verbraucherschutz. Das Urteil ist für den Bankensektor eine Katastrophe", so Rechtsanwalt Guido Lenné, zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. 

Wieder erstreiten wir ein herausragendes Urteil für Bankkunden. Wenn auch Sie Ärger mit Ihrer Bank haben, kontaktieren Sie uns. Wir helfen gerne!

 

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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