22. März 2020

Liquidität sichern in der Corona-Krise

Derzeit erreichen uns sehr viele Anfragen in Bezug auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie, die bei vielen Unternehmen zu drastisch sinkenden Umsätzen führen. Liquidität zu sichern ist jetzt oberstes Gebot. Kurzarbeitergeld und andere staatliche Unterstützungsmaßnahmen sind erste Hilfen.

Gerne möchten wir Sie über die durch die Finanzverwaltung NRW eingeführten Möglichkeiten informieren, um Liquidität zurückzuholen bzw. zu sichern.

Die Finanzverwaltung hat folgende steuerliche Maßnahmen bereitgestellt:

Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit

  • zinslosen Steuerstundungen (Einkommens-, Körperschafts- und Umsatzsteuer) und
  • der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer) entgegen und
  • nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitestmöglich aus.

Für die entsprechenden Anträge steht hier ein Antragsformular zum Download zur Verfügung.

Zusätzliche Möglichkeiten sind z. B.:

  • Von Vollstreckungsmaßnahmen wird bis auf Weiteres abgesehen.
  • Säumniszuschläge werden erlassen.
  • Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen werden auf Antrag auf Null herabgesetzt.

Wenn Ihr Unternehmen Hilfe benötigt, sprechen Sie uns gerne an. Als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir in der Sanierung von Unternehmen erfahren.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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