12. März 2020

Löschen von Online-Bewertungen: Lockangebote von Werbeagenturen

Ungerechtfertigte Online-Rezensionen stellen für Unternehmer heutzutage häufig ein ernstzunehmendes Problem dar. Viele Werbeagenturen wittern hier ein Geschäft und bieten Löschversuche als Dienstleistung an. Teilweise muss für diese Leistung sogar nur bezahlt werden, wenn der Löschversuch erfolgreich war.

Doch immer wieder kommen Mandanten in unsere Kanzlei, die ein solches Angebot erfolglos in Anspruch genommen haben. Denn trotz der von der Werbeagentur angegebenen Erfolgsquote von 80 oder 90 % hat der Löschversuch doch nicht geklappt. Zwar muss man dann auch nichts zahlen, doch nach unserer Erfahrung reduzieren sich die Erfolgsaussichten für eine außergerichtliche Löschung erheblich, wenn der erste Angriff nicht unmittelbar erfolgreich ist. Eine einmal von der Rechtsabteilung eines Portals getroffene Entscheidung zu einer Bewertung wird nämlich nur selten revidiert. Darum muss dieser erste Angriff zielsicher sein. Es ist daher dringend davon abzuraten, selbst Löschungsversuche zu unternehmen. Schlägt dies fehl, haben es zu einem späteren Zeitpunkt beauftragte Rechtsanwälte erheblich schwerer, die Löschung der Bewertung durchzusetzen.

Das Vorgehen der Werbeagenturen

Werbeagenturen können regelmäßig nur den ersten und einfachsten Schritt einleiten. Gegenüber dem Portal wird dann zum Beispiel behauptet, der Bewerter habe keine Nutzererfahrung und verstoße damit gegen die Geschäftsbedingungen des Portals. Das Portal fordert den Bewerter dann auf, seine Nutzererfahrung zu belegen. Antwortet der Bewerter aber auf diese Anfrage, steigen Werbeagenturen regelmäßig aus, denn ab diesem Zeitpunkt sind sie machtlos. Einen verärgerten Kunden interessiert es schließlich nicht, was eine Werbeagentur behauptet.

Zudem sollte man sich vor Augen führen, dass Agenturen, die solche Leistungen anbieten, Rechtsberatung betreiben, die eigentlich nur Rechtsanwälten vorbehalten ist. Das bedeutet, dass viele dieser verlockenden Angebote illegal und wahrscheinlich nur von kurzer Dauer sind.

Warum besser zum Anwalt?

Bei der Vertretung durch einen erfahrenen Anwalt verlaufen die Reaktionen oft anders, denn Anwälte gehen den ersten Löschversuch meistens nicht nur anders an, sondern können bei Bedarf auch den zweiten und dritten Schritt gehen bzw. den Bewerter notfalls sogar vor Gericht bringen.

Die damit verbundenen Kosten übernehmen Rechtsschutzversicherungen regelmäßig, nicht aber die von Werbeagenturen. Übrigens kostet der erste Schritt beim Anwalt für gewöhnlich auch nicht mehr als bei der Agentur.

Prüfen Sie daher genau, ob es in Ihrem Fall sinnvoll ist, ein vermeintlich billiges Lockangebot einer Agentur anzunehmen oder nicht doch lieber gleich zum Anwalt zu gehen. Wie die Erfolgsaussichten für eine Löschung in Ihrem konkreten Fall aussehen, erörtern wir gerne mit Ihnen in einem ersten Beratungsgespräch.

von Martina Bergmann
Martina Bergmann

Angestellte Rechtsanwältin

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