Mehrere PayPal-Zahlungen ohne Bestellung – muss ich für fremde Abbuchungen haften?
Immer häufiger berichten Betroffene davon, dass über ihr PayPal-Konto Zahlungen ausgelöst wurden, die sie selbst weder veranlasst noch bemerkt haben. Besonders problematisch wird die Situation dann, wenn PayPal eine Rückerstattung ablehnt und sich darauf beruft, dass die Abbuchungen technisch autorisiert gewesen seien. Der nachfolgende Beitrag schildert einen solchen Fall in verfremdeter Form und zeigt auf, welche rechtlichen Optionen Betroffenen offenstehen.
Was ist passiert?
In dem hier zugrunde liegenden Fall wurden innerhalb weniger Tage zahlreiche Zahlungen über ein PayPal-Konto vorgenommen. Die betroffene Person hatte keine entsprechenden Bestellungen aufgegeben und auch keine Waren erhalten. Gleichwohl wurden die Beträge über ein im PayPal-Konto hinterlegtes Lastschriftverfahren eingezogen.
Auffällig war vor allem das Ausmaß der Vorgänge: Statt der sonst üblichen wenigen Zahlungen pro Monat kam es zu einer ungewöhnlich hohen Anzahl von Abbuchungen in sehr kurzer Zeit. Zusätzliche Sicherheitsabfragen oder Freigabecodes erfolgten nicht. Die betroffene Person erhielt lediglich automatische Zahlungsbestätigungen per E-Mail und stellte den Missbrauch erst einige Tage später fest.
Nach Meldung der Vorfälle bei PayPal wurden die gemeldeten Fälle geschlossen. Zur Begründung hieß es, der jeweilige Verkäufer sei berechtigt gewesen, die Beträge einzuziehen. Ein nachfolgender Widerspruch blieb ohne Erfolg. Nachdem ein Teil der Zahlungen über die Hausbank zurückgebucht wurde, kündigte PayPal an, das Konto erneut zu belasten.
Welche rechtliche Bewertung ist möglich?
Zentral ist die Frage, ob die streitigen Zahlungen rechtlich als autorisiert gelten können. Nach den gesetzlichen Regelungen zum Zahlungsverkehr ist eine Zahlung nur dann wirksam, wenn sie vom Kontoinhaber genehmigt wurde. Eine pauschale Einzugsermächtigung rechtfertigt nicht automatisch jede Abbuchung, insbesondere dann nicht, wenn deutliche Hinweise auf einen Missbrauch vorliegen.
Solche Hinweise können unter anderem sein:
– eine Vielzahl von Zahlungen innerhalb kürzester Zeit
– ein klarer Bruch mit dem bisherigen Nutzungsverhalten
– fehlende Sicherheitsabfragen trotz auffälliger Vorgänge
– keine Lieferung der angeblich gekauften Waren
Bestehen Zweifel an der Autorisierung, können Rückzahlungsansprüche gegenüber dem Zahlungsdienstleister in Betracht kommen. Auch die Rückgabe der Lastschrift über die Bank kann rechtlich zulässig sein. Ohne fundierte rechtliche Prüfung besteht jedoch das Risiko, dass Zahlungsdienstleister Forderungen geltend machen, Konten sperren oder Dritte mit der Beitreibung beauftragen.
Je nach Fallkonstellation kann es zudem sinnvoll sein, gegen den angeblichen Verkäufer vorzugehen oder eine strafrechtliche Anzeige zu prüfen.
Unsere Unterstützung für PayPal-Geschädigte
Unsere Kanzlei berät und unterstützt Betroffene unter anderem bei:
– der rechtlichen Einordnung unberechtigter PayPal-Zahlungen
– der Durchsetzung von Erstattungsansprüchen
– der Abwehr von Forderungen, Kontobelastungen oder Inkassoschreiben
– der außergerichtlichen und gerichtlichen Kommunikation mit PayPal und Banken
– der Bewertung weiterer rechtlicher Schritte
Wir prüfen jeden Fall individuell und zeigen realistische Handlungsoptionen auf.
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Anna-Lucia Kürn
Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
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