29. Januar 2020

Millionen Bußgeldbescheide unzulässig?

Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte sich kürzlich mit der Frage zu beschäftigen, ob in Geschwindigkeitsmessungen, die für Bußgelder herangezogen werden, private Firmen mit einbezogen werden dürfen. Dies ist eine gängige Praxis in den Bundesländern Hessen, Bayern, Brandenburg, Sachsen, dem Saarland und NRW.

Nun entschied das OLG Frankfurt, dass solche Messungen durch private Firmen unzulässig sind. Zwar gilt der Beschluss zunächst nur für das Bundesland Hessen, setzt aber möglicherweise auch ein Signal, sodass andere Bundesländer demnächst nachziehen könnten.

Verkehrsüberwachung ist hoheitliche Aufgabe

Die Verkehrsüberwachung sei eine hoheitliche Aufgabe und könne nicht einfach an Dritte ausgelagert werden, so das Oberlandesgericht. Ein Bußgeldbescheid, der auf Basis einer durch eine private Firma durchgeführten Messung erlassen wurde, sei somit ungültig.  

Viele Betroffene in laufenden Bußgeldverfahren haben damit gute Chancen, erfolgreich Einspruch gegen ihren Bußgeldbescheid einzulegen. Allerdings ist dafür die Einschaltung eines Anwalts erforderlich. Denn die Frage, ob die Messung durch staatliche Institutionen oder durch eine private Firma durchgeführt wurde, ergibt sich regelmäßig nur aus der Bußgeldakte, in die ausschließlich der Rechtsanwalt Einblick nehmen kann.

Rechtsschutzversicherte bekommen diese Leistung des Anwalts jedoch von ihrer Versicherung bezahlt. Sollten Sie kürzlich einen Bußgeldbescheid oder eine Anhörung wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes erhalten haben, helfen wir Ihnen hier gerne. Gute Chancen haben Sie übrigens auch, wenn Sie sich zwar an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten haben, aber beim Heranfahren eines schnelleren Verkehrsteilnehmers unverschuldet geblitzt wurden. Um sich in allen Angelegenheiten des Verkehrsrechts von uns beraten zu lassen, können Sie einfach einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch in unserer Kanzlei vereinbaren.

Dominik Fammler
Dominik Fammler

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Dominik Fammler ist auch Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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