30. Januar 2023

Missachtung der OASIS-Sperrdatei durch Glücksspielanbieter

In unserer Kanzlei gehen regelmäßig Anfragen von Spielern ein, welche am Online-Glücksspiel teilgenommen haben, obwohl sie in der OASIS Sperrdatei registriert sind.

Was das OASIS-Sperrsystem ist und welche Ansprüche dort registrierten Spielern im Falle eines Verstoßes zustehen, wird im folgenden Beitrag erörtert.

Missachtung der OASIS-Sperrdatei durch Glücksspielanbieter – leider keine Ausnahme!

Verbraucher mit problematischen Spielverhalten oder bereits Spielsüchtige sind durch den Online-Glücksspielmarkt erheblichen Gefahren ausgesetzt. Die ständige Verfügbarkeit zahlreicher Glücksspiele ist für Personen, welche ihren Spieltrieb nicht unter Kontrolle haben fatal.

Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und zum Schutz dieses Personenkreises das sog. OASIS-Sperrsystem geschaffen.

Was ist das OASIS-Spielersperrsystem?

Die OASIS Sperrdatei ist die zentrale Schutzmaßnahme für gefährdete Spieler und soll anbieter- und spielformübergreifend greifen.

Ein in der Sperrdatei erfasster Spieler darf also bei keinem Anbieter zum Glücksspiel zugelassen werden.

Hierbei besteht für Betroffene die Möglichkeit (als Schutz vor sich selbst) eine sog. Selbstsperre eintragen zu lassen. Anbieter von Glücksspiel wiederum sind dazu verpflichtet im Zuge einer Fremdsperre auffällige Spieler automatisch zu sperren.

Hierbei sind die Veranstalter gesetzlich dazu verpflichtet, ein geeignetes Frühwarnsystem zu unterhalten, welches problematisches Spielverhalten erkennt. Außerdem besteht die Pflicht am OASIS-Sperrsystem angeschlossen zu sein.

Welche Ansprüche stehen Spielern bei Verletzung der Sperre zu?

Gesperrte Spieler, welche trotzdem zum Glücksspiel zugelassen werden, können gegen den Glücksspielanbieter vertragliche Schadensersatzansprüche geltend machen, denn die Beachtung der OASIS-Sperre begründet vertragliche Schutzpflichten.

Außerdem stehen Betroffenen deliktische Schadensansprüche zu, da die gesetzlichen Normen zur OASIS-Sperrdatei als Schutzgesetzte gem. § 823 II BGB qualifiziert werden.

Fazit:

Man könnte annehmen, dass Verletzungen der OASIS-Sperre eine absolute Ausnahme darstellen. Schließlich handelt es sich hierbei um die „heilige Kuh“ des Spielerschutzes.

Tatsächlich kommt die Missachtung der Sperre aber regelmäßig vor. Betroffenen können wir nur dringend raten unser Angebot einer kostenlosen Erstberatung wahrzunehmen, um mögliche Ansprüche genauer zu erörtern.

Personen, welche zu einem problematischen Spielverhalten tendieren oder selbst merken die Kontrolle zu verlieren, können wir nur inständig dazu auffordern sich einer Selbstsperre zu unterwerfen und möglichst frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

von Benedikt Nilges
Benedikt Nilges

Angestellter Rechtsanwalt

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